Hausbau, Teil 2: Strom- und Gasanschluss
Die Liste der Dinge, an die Bauherren während der Bauphase ihres Traumhauses denken müssen, ist lang. Mit der Beantragung des Baustroms ist ein wichtiger Punkt bereits abgehakt. Damit Sie nach der Bauphase nicht im Dunkeln sitzen und frieren, sollten Sie zeitnah einen Strom- und Gasanschluss beantragen.
Vom Antrag bis zur Installation
Den Stromanschluss muss der Bauherr selbst oder ein beauftragter Elektroinstallateur beim lokalen Netzbetreiber beantragen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Regelfall benötigen die Anbieter rund drei Wochen für die Bearbeitung. Den Hausstromanschluss können Sie beantragen, sobald Sie die Zählernummer Ihres Hauszählers erhalten haben. Hierfür benötigen Sie meist einen maßstabsgerechten Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss. Die Installation des Zählerschrankes übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl, der die Fertigstellung dem Netzbetreiber meldet. Dieser baut anschließend den Haushaltszähler in den Zählerschrank ein.
Der Stromanschluss erfolgt entweder über einen Außenwand-Hausanschlusskasten oder über eine Hausanschlusssäule. Für beide Varianten ist eine Kabeltrasse nötig. Die hierfür erforderlichen Erdarbeiten können Sie, mit ausreichend Vorkenntnissen und Muskelkraft, auch selbst ausführen und damit einen Teil der Kosten sparen. Diese liegen bei einem Stromanschluss bei bis zu 2.500 Euro.
Informationen zum Stromanschluss beim Netzbetreiber MITNETZ STROM erhalten Sie unter www.mitnetz-strom.de.
Gasanschluss für kuschlige Wärme
Der Gasanschluss wird beim lokalen Gasversorgungsunternehmen beantragt. Die Zeitspanne vom Antrag zur Verlegung Ihrer Gaspipeline bis zur kompletten Ausführung ist von unterschiedlichen Einflussfaktoren abhängig. Sie kann somit nicht exakt definiert werden. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die aktuell vorhandene Kapazität der regionalen Netzbetreiber. Generell ist anzuraten, den Erdgasanschluss schon geraume Zeit vor dem offiziellen Start des Bauprojekts beim lokalen Versorger zu beantragen. Dafür sind ein Bebauungsplan und der Grundriss des Gebäudes notwendig.
Nachdem der Netzbetreiber den Hausanschluss gelegt hat, installiert ein qualifizierter Gasinstallateur Ihrer Wahl die Heizungsanlage und beantragt anschließend deren Inbetriebnahme beim Netzbetreiber. Zuletzt muss noch ein Schornsteinfeger die Abgasanlage abnehmen.
Wie beim Stromanschluss gilt auch hier: Der Gasanbieter kann nach Anschluss frei gewählt werden. Die Kosten für den Anschluss fallen recht unterschiedlich aus und hängen vor allem davon ab, in welcher Entfernung die Gasleitung zu Ihrem Grundstück liegt. Im Durchschnitt bewegen sie sich zwischen 1.500 und 2.500 Euro.
Informationen zu einem Gasanschluss bei MITNETZ GAS finden Sie unter www.mitnetz-gas.de.
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