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Hausbauserie, Teil 16: Förderung von Wohneigentum

Ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen, kostet viel Geld. Lassen Sie sich bei der Finanzierung unterstützen: Der Staat bzw. die Länder und Kommunen bieten Darlehen, Zuschüsse und andere Subventionen. Besonders gefördert werden energieeffiziente oder barrierefreie Gebäude. Wir haben die wichtigsten Fördertöpfe für Sie zusammengetragen.

Förderungen vom Staat

Wohn-Riester

Bei der Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, zahlen Sie einen gewissen Anteil Ihres Gehalts in einen Wohn-Riester-Vertrag ein. Die eingezahlte Summe verwenden Sie später für den Kauf eines Hauses. Dabei fördert der Staat auf zwei Arten: Zum einen gewährt er auf das eingezahlte Geld steuerliche Vorteile, zum anderen erhalten Sie Zulagen. Der Staat bezuschusst jährlich jede förderberechtigte Person mit 175 Euro, jedes vor 2008 geborene Kind mit 185 Euro, jedes ab 2008 geborene Kind mit 300 Euro. Wohn-Riester lohnt sich deshalb besonders für einkommensstarke Haushalte mit Kindern.

Baukindergeld

Seit Januar 2018 fördert der Staat Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die sich zum Bau eines Eigenheims entschließen. Anspruch auf bis zu 12.000 Euro pro Kind, verteilt auf maximal zehn Jahre, haben Sie, wenn Sie ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Bei zwei Kindern darf zum Beispiel das insgesamt zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 105.000 Euro liegen. Die Fördervoraussetzungen sehen vor, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihren Kaufvertrag unterzeichnet haben bzw. Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie spätestens sechs Monate, nachdem Sie eingezogen sind. Der letzte Tag zur Beantragung ist der 31.12.2023.

Rohbau mit Balkon

Förderung der KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermöglicht mit dem „KfW-Wohneigentumsprogramm“ ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 100.000 Euro, wenn Sie ein selbst genutztes Haus bauen oder kaufen.
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt und unterstützt somit seit 2021 die energieeffiziente Sanierung, wenn Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ der KfW profitieren Sie von zinsgünstigen Krediten bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 22.500 Euro bis 75.000 Euro. Die Summe richtet sich danach, wie energieeffizient Sie bauen. Je geringer der zukünftige Energieverbrauch des Hauses ist, desto höher fällt die Unterstützung aus.

Weiterhin fördert die KfW-Bank in kleineren Programmen spezielle Aspekte wie Baubegleitung durch einen Sachverständigen oder altersgerechtes Wohnen.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage installieren oder einen Stromspeicher nutzen, können Sie im Rahmen des Programms 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ diese Anlagen zu 100 Prozent über die KfW finanzieren.

Haus mit Solarzellen auf dem Dach

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf eine KfW-Förderung vor Baubeginn stellen. Nur dann bekommen Sie die gewünschte finanzielle Unterstützung.

Förderungen durch Bundesländer und Kommunen

Bundesländer

Ähnlich den Förderungen der KfW-Bank auf Bundesebene gibt es attraktive Angebote auf Landesebene. Diese erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Landesbank, denn die Finanzierungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland.

Kommunen

Auch viele Kommunen in Deutschland fördern den Bau und Erwerb von Wohneigentum mit vergünstigten Darlehen, Zuschüssen oder vergünstigtem Bauland. Hier lohnt es sich, einmal bei der eigenen kommunalen Behörde nachzuforschen.

Förderungen durch die Kirche

Darüber hinaus stellen Kirchen interessante Möglichkeiten zur Finanzierung eines Eigenheims bereit. Häufig erfolgt die Förderung durch das Vergeben eines Erbbaurechts. Damit erhalten Sie das Recht, auf einem Grundstück ein Haus zu bauen und zu nutzen. Im Gegenzug bezahlen Sie jährlich eine Art Pacht. Das Grundstück selbst bleibt im Eigentum der Kirche. Die Verträge werden meistens über mehrere Jahrzehnte geschlossen. Sind sie abgelaufen, geht das Haus in das Eigentum des Grundstückbesitzers über, der zeitgleich eine Entschädigung an Sie zahlt. In den meisten Fällen wird der Pachtvertrag nach Ablauf einfach verlängert. Diese Form der Finanzierung ist besonders für diejenigen interessant, die wenig Eigenkapital zur Verfügung haben.

Fördermittel-Datenbank

In unserer Fördermittel-Datenbank finden Sie alle aktuellen Förderungen durch Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und den Bund. So können Sie direkt abgleichen, welche Fördermittel für Ihren Hausbau in Frage kommen.

Hausbau, Teil 1: Baustrom
Hausbau, Teil 2: Strom- und Gasanschluss
Hausbau, Teil 3: Wärmepumpe
Hausbau, Teil 4: Solarthermie
Hausbau, Teil 5: Heizsysteme
Hausbau, Teil 6: Blower-Door-Test
Hausbau, Teil 7: Thermografie
Hausbau, Teil 8: Rauchmelder
Hausbau, Teil 9: Einbruchschutz
Hausbau, Teil 10: Wärmedämmung
Hausbau, Teil 11: Fenster
Hausbau, Teil 12: Stromspeicher für Photovoltaikanlagen
Hausbau, Teil 13: Smart Home
Hausbau, Teil 14: Kohlenmonoxidmelder
Hausbau, Teil 15: FI-Schutzschalter
Hausbau, Teil 17: Ladestation
Hausbau, Teil 18: Urlaubsschutz
Hausbau, Teil 19: Energiespartipps für den Garten
Hausbau, Teil 20: Energiespartipps für den Swimmingpool
Hausbau, Teil 21: Architekt, Fertighaus oder Bauträger
Hausbau, Teil 22: Raumplanung
Hausbau, Teil 23: Bauablauf
Hausbau, Teil 24: Energetische Sanierung
Hausbau, Teil 25: Nachhaltiges Bauen
Hausbau, Teil 26: Nullenergiehaus
Hausbau, Teil 27: Baunebenkosten
Hausbau, Teil 28: Tiny House
Hausbau, Teil 29: Gartengestaltung
Hausbau, Teil 30: Terrasse
Hausbau, Teil 31: Lüftungsanlagen
Hausbau, Teil 32: Holzhaus

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