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Strom- und Gaspreise Strom- und Gaspreise

Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Ein Teil geht an den Versorger, ein weite-rer an den Netzbetreiber. Den dritten Teil – die Steuern – bekommt der Staat.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie wurde 1999 mit der ökologischen Steuerreform eingeführt. Im Wesentlichen wird sie durch das Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt.

Die ökologische Steuerreform

Die Idee stand seit den achtziger Jahren zur Diskussion, setzte sich aber erst Ende der Neunziger durch. Mit der Steuerreform wurde nicht nur die Stromsteuer auferlegt, sondern auch die schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuer. Der Schweizer Ökonom Binswanger entwickelte das Konzept. Mit der Umstrukturierung des Steuersystems wollte er grundsätzliche, wirtschaftliche Anreize geben.
Oft wird sie auch Ökosteuer genannt, weil sie sowohl das Klima schützt als auch die Rentenkasse stützt.
Ungefähr 90 Prozent der Einnahmen aus der Stromsteuer fließen aktuell in die Rentenkasse. Das stabilisiert die Sozialabgaben und entlastet Arbeitgeber wie Beschäftigte.

Die Stromsteuer soll auch dazu beitragen, sparsam mit Energie umzugehen – schließlich ist sie
ein endliches Gut, welches wir bewusst konsumieren sollten.

Strommasten auf grüner Wiese

Steuerschuldner: Wer zahlt?

Die Stromsteuer wird vom Energieversorger an den Staat abgeführt. Sie wird also nicht direkt beim Endverbraucher, sondern beim Versorger eingenommen. Für dich steckt sie also einfach im Strompreis drin.

Wichtige Einnahmequelle für den Bund

Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Mit jährlich etwa sieben Milliarden Euro ist sie somit eine wichtige Einnahmequelle des Bundes. Ein Teil davon wird in die Energieforschung investiert. Gefördert werden vor allem Projekte zu Solar, Wind und Bioenergie sowie Forschung zu Wasserstoff, Brennstoffzellen, Geothermie und solarthermischen Anlagen.

Wusstest du schon?

Wer eine eigene Solaranlage besitzt und den Strom selbst nutzt, zahlt dafür keine Stromsteuer.
Das StromStG sieht nämlich vor, dass keine zusätzlichen Belastungen für den Verbrauch des selbst erzeugten Solarstroms anfallen. Für die Weiterführung der Steuerbefreiung hat sich der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stark gemacht.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist ebenfalls Teil des Strompreises. Mit ihr ist die Mehrwertsteuer gemeint. Diese beträgt in Deutschland zurzeit 19 Prozent bei Gütern, die nicht zu den existenziellen Lebensmitteln zählen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich auf die Stromsteuer sowie auf bestehende Umlagen – etwa die KWKG Umlage – aufgeschlagen. Diese zusätzliche „Steuer auf die Steuer“ verwirrt, ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.

Versorgungssicherheit

Auf den Punkt gebracht

Ein enviaM-Privatkunde verbraucht durchschnittlich 2.000 Kilowattstunden im Jahr. Dadurch entstehen Stromsteuer-Kosten von 41 Euro. Die Umsatzsteuer beläuft sich auf rund 115 Euro.

Was sich für Kunden 2026 bei den Strom- und Gaspreisen ändert, haben wir in diesem Beitrag beschrieben. Wie du deinen Strom- und Gastarif findest, erfährst du hier. Noch mehr Wissenswertes zu Strom- und Gaspreisen gibt es in folgenden Beiträgen:

Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Strompreis, Teil 4: Umlagen
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren

Strommasten auf grüner Wiese

Versorgungssicherheit

Wir kümmern uns um eine unterbrechungsfreie Energieversorgung.

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