Bestandteile des Strompreises Bestandteile des Strompreises

Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Einer davon ist die Konzessionsabgabe. Doch was hat es mit dieser auf sich und wer muss was an wen abgeben?

Die Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur unterstützt mit ihren Entscheidungen die Umsetzung der Energiewende. Zu ihren Aufgaben zählt, eine qualitativ hochwertige Stromversorgung zu sichern. Sie gilt als Wettbewerbsbehörde und regelt zudem die Öffnung der Netze für neue Anbieter. Außerdem ist sie Ansprechpartner für Verbraucherfragen zum Thema Energie.

Laut Bundesnetzagentur lassen sich Konzessionsabgaben als Gegenleistung der Netzbetreiber an die Kommunen beschreiben. Der Netzbetreiber darf als sogenannter Konzessionsnehmer die öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen nutzen, um die Energie bis zum Endverbraucher zu transportieren. Dafür erhält er von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde – dem Konzessionsgeber – ein Wegerecht. Den Städten und Gemeinden steht laut Energiewirtschaftsgesetz dafür ein Entgelt zu, die sogenannte Konzessionsabgabe.
Diese ist wiederum Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises. Aktuell schlägt sich die Konzessionsabgabe mit 1,7 Cent pro Kilowattstunde im Strompreis eines Haushaltskunden nieder.

Grafik: Anteil Steuern, Ablagen, Umlagen bei Haushaltskunden

Kommunen entscheiden über Wegenutzung

Vertragliche Grundlage für das Wegerecht ist ein Konzessionsvertrag, den die jeweilige Kommune mit enviaM oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen schließt. Dieser ist zeitlich befristet, meist mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Die Konzessionsabgabe wird jährlich gezahlt und variiert in der Höhe. Sie ist in der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) geregelt und richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie nach dem Energieliefervertrag.
Ein Konzessionsvertrag wird zum Ende der Laufzeit neu verhandelt. Die Kommune entscheidet selbst, ob sie erneut einen Vertrag mit dem gleichen oder einem anderen Partner abschließt.

enviaM-Gruppe ist verlässlicher Partner für die Kommunen

Die enviaM-Gruppe steht Partnern und Kommunen fair und kompetent zur Seite. Daher sollen alle Entwicklungen stets transparent und nachvollziehbar sein. So entschloss sich beispielsweise die Stadt Bad Dürrenberg ihren Vertrag mit enviaM um weitere 20 Jahre zu verlängern. Im März 2022 unterzeichnete Bürgermeister Christoph Schulze den Konzessionsvertrag gemeinsam mit Vertretern von enviaM und sagt dazu:

Wir freuen uns über die Erneuerung des Wegenutzungsvertrages mit enviaM. Der Energiedienstleister ist ein zuverlässiger, regionaler Partner, mit dem wir in den letzten 20 Jahren gute Erfahrungen gemacht haben.

Mit dem Vertrag erlaubt Bad Dürrenberg der enviaM-Gruppe die Nutzung ihrer öffentlichen Wege und Straßen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Dafür erhält die Stadt als Gegenleistung jährlich rund 236.000 Euro. enviaM versorgt in der Kommune eine Fläche von rund 36 Quadratkilometern und über 11.000 Einwohner mit Strom.

Mehr zum Thema Strom- und Gaspreise erfahren Sie in folgenden Beiträgen:

Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Strompreis, Teil 4: Umlagen
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren
Warum Strom- und Gaspreise aktuell steigen

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