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Strom- und Gaspreise Strom- und Gaspreise

Strompreis, Teil 4: Umlagen

Beim Blick auf die Stromrechnung fällt schnell auf: Der eigentliche Energiepreis ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Ein erheblicher Anteil setzt sich aus verschiedenen Abgaben, Umlagen und Entgelten zusammen. Doch was steckt eigentlich dahinter? In diesem Teil unserer Reihe werfen wir einen genaueren Blick auf die Umlagen im Strompreis. Sie sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben umgesetzt, Netze stabil betrieben und der Ausbau moderner Energietechnologien finanziert werden können. Was das konkret für Verbraucher bedeutet und warum sich die Höhe dieser Umlagen immer wieder verändert, erklären wir im Folgenden.

Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage

Jeder Nutzer eines Stromnetzes muss Netzentgelte, oder auch Netznutzungsentgelte, an den Netzbetreiber zahlen. Diese Einnahmen fließen in den Bau und die Wartung von Strommasten, Stromleitungen und Umspannwerken.

Laut Stromnetzentgeltverordnung haben Verbraucher die Möglichkeit, beim örtlichen Netzbetreiber niedrigere individuelle Netzentgelte zu beantragen. Letztverbraucher sind privilegiert, die Netzkosten aufgrund ihres außergewöhnlichen Verbrauchsverhaltens zu senken bzw. zu meiden, wenn beispielsweise eine atypische Netznutzung vorliegt. Die Spitzenlasten verlagern sich in lastschwache Nebenzeiten.
Da dem örtlichen Netzbetreiber durch diese besonderen Letztverbraucher Erlöse entgehen, müssen die Übertragungsnetzbetreiber ihm diese erstatten. Die Zahlungen für die entgangenen Erlöse gleichen sie untereinander aus und errechnen einen Aufschlag auf die Netzentgelte, welcher wiederum auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.

Seit 2025 gleicht dieser Umschlag auch die Mehrkosten aus, die dadurch entstehen, dass Netzkunden in Regionen mit besonders vielen Erneuerbaren-Energien-Anlagen entlastet werden. Dadurch ist die Umlage deutlich gestiegen.

enviaM-Kunde

Die Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage schlägt aktuell mit 1,559 Cent pro Kilowattstunde zu Buche. Sie macht ungefähr 33 Euro für den durchschnittlichen enviaM-Privatkunden aus.

KWKG-Umlage

Die KWK-Umlage basiert auf dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). KWK-Anlagen erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme. Dafür erhalten die Anlagenbetreiber einen Zuschlag der Stromnetzbetreiber.

enviaM-Kunde

2026 ist die Umlage um mehr als 61 Prozent gestiegen und beträgt jetzt 0,446 Cent pro Kilowattstunde. Somit zahlt der durchschnittliche Privatkunde von enviaM etwa 10 Euro im Jahr dafür.

Offshore-Netzumlage

Offshore-Anlagen sind Windparks, die im Küstenvorfeld der Meere stehen.

Die Umlage deckt die Entschädigungskosten für Offshore-Windpark-Betreiber, wenn eine Anlage beispielsweise verspätet an das Stromnetz angeschlossen wird oder es zu Netzunterbrechungen kommt, die länger als zehn Tage anhalten. Bis Anfang 2019 wurde die Umlage noch als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet.

enviaM-Kunde

Die Offshore-Umlage beläuft sich auf 0,941 Cent pro Kilowattstunde und macht damit ca. 20 Euro für den durchschnittlichen enviaM-Privatkunden aus.

Fazit

Umlagen sind ein fester Bestandteil des Strompreises und spiegeln wider, wie unser Energiesystem organisiert und weiterentwickelt wird. Sie finanzieren wichtige Aufgaben: vom Ausbau und Erhalt der Netzinfrastruktur über die Förderung effizienter Technologien bis hin zur Integration erneuerbarer Energien.
Auch wenn einzelne Umlagen schwanken oder – wie aktuell – spürbar steigen, haben sie ein gemeinsames Ziel: eine sichere, leistungsfähige und zunehmend nachhaltige Stromversorgung. Für Verbraucher lohnt sich ein Blick auf diese Bestandteile, um besser zu verstehen, wie sich der Strompreis zusammensetzt und welche Faktoren ihn beeinflussen.

Mehr zum Thema Strom- und Gaspreise erfahren Sie in folgenden Beiträgen:

Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren

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