Hausbau, Teil 10: Wärmedämmung
Um das Thema Dämmung kommen Bauherren nicht herum. Denn der Gesetzgeber verpflichtet sie, den Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert zu halten. Welche Dämmmethode und welches Material sie verwenden, bleibt jedoch jedem selbst überlassen.
Rechtliche Rahmenbedingungen: das Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und vereint die davor geltende Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. 2024 gab es eine Überarbeitung des Gesetzes. Ziele sind die Einsparung von Energie, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Klimaschutz sowie die Schonung fossiler Ressourcen.
Das GEG legt fest, dass seit 2023 jeder Neubau nach Effizienzstandard 55 erfolgen muss. Das bedeutet, der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung übersteigt nicht das 0,55-fache der Werte eines Referenzgebäudes. Dadurch verringert sich der maximale Jahresprimärenergiebedarf von 75 Prozent auf 55 Prozent.
Das Gesetz legt Mindestanforderungen für eine ausreichende Dämmung in den Bereichen Wärmeschutz, Wärmebrücken und Dichtheit von Gebäuden fest. Weiterhin müssen Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch den baulichen Wärmeschutz vermieden werden.

Ausschlaggebend ist der Wärmedurchgangskoeffizient – der sogenannte U-Wert. Dieser gibt die Wärmemenge an, die durch ein Bauteil nach außen abgegeben wird und ist somit ein Maß für die Wärmedämmung. Als Grundsatz gilt: Je kleiner der U-Wert, desto besser die Dämmung.
Fenster, Dach und Keller
Bis zu vierzig Prozent der Gesamtwärme eines Hauses gehen über die Fenster verloren. Moderne Isolierglasfenster mit Zwei- oder Dreifachverglasung oder besser noch Wärmeschutzglasfenster, bei denen die Scheiben mit einer hauchdünnen Metallschicht bezogen sind, können diesen Verlust deutlich reduzieren. Durch die Wände beträgt der Wärmeverlust etwa 22 Prozent. Abhilfe schaffen hier Dämmplatten, die außen oder innen angebracht werden. Das Dach, über das etwa sieben Prozent der Hauswärme entweicht, lässt sich auf dieselbe Art und Weise schützen. Im Keller, auf den circa 17 Prozent Wärmeverluste entfallen, können Decken- und Bodenplatten verbaut werden. Weitere 15 Prozent des Gesamtwärmeverlustes sind auf diverse andere Ursachen zurückzuführen.

Eine Thermografie klärt, ob und wo es Wärmebrücken in deinem Zuhause gibt.
Verschiedene Arten der Dämmung
Wer die Außenwände seines Hauses dämmen möchten, muss sich an die Vorgaben des GEG halten. Denn es legt fest, wie effizient die Dämmung mindestens sein muss. Die gesetzliche Regelung gilt dann, wenn wenigstens 10 Prozent der Fassadenfläche saniert wird. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die Kern- oder Einblasdämmung wird bei zweischaligem Mauerwerk mit einem Hohlraum dazwischen angewendet. Dabei werden Löcher in das Mauerwerk gebohrt und anschließend Mineralschaum oder -wolle bzw. ein Granulat in den Hohlraum geblasen. Allerdings ist bei dieser Variante durch den begrenzten Hohlraum der Dämmeffekt am geringsten.
- Eine einfachere und oft genutzte Variante ist das Anbringen von Dämmstoffplatten auf der Außenseite eines Gebäudes – das so genannte Wärmedämmverbundsystem.
- Eine weitere Möglichkeit ist die hinterlüftete Vorhangfassade. Bei dieser Variante wird Dämmmaterial zwischen einer Unterkonstruktion eingebaut und Platz für die Luftzirkulation gelassen. Anschließend erfolgt die Verkleidung mit Holz oder Fassadenplatten. Anfallende Feuchtigkeit kann durch die Hinterlüftung gut abgeführt werden.
Doch auch hier gilt: Nicht bei jedem Gebäude lässt sich eine Außendämmung anbringen. Wer beispielsweise eine denkmalgeschützte Fassade hat, muss auf eine Dämmung der Wände von innen zurückgreifen.
Materialien zur Dämmung
Bei der Wahl des richtigen Dämmstoffes solltest du auf einige Faktoren achten. Denn es gibt verschiedene Materialien, die du verwenden kannst, um den U-Wert einzuhalten. Diese unterteilen sich in mineralische (z. B. Schaumglas, Glasgranulate, Mineralschaum), synthetische (z. B. Polyester, Polyurethan) und organische Stoffe (z. B. Baumwolle, Kork, Holzfasern). Sie werden zumeist zu Dämmmatten oder Dämmplatten verarbeitet, aber auch als Schüttungen verwendet oder als Kerndämmung in Wände, Decken und Böden eingearbeitet. So eignen sich beispielsweise mineralische und synthetische Dämmstoffe gut für die Fassadendämmung, da sie diffusionsoffen sind, nicht brennen oder verrotten. Wenn nicht genügend Platz für herkömmliche Dämmmaterialien ist – z. B. bei Altbauten – sind Einblasdämmstoffe die richtige Wahl. Diese bieten eine schnelle und effiziente Lösung, um Wärmeverluste zu minimieren und die Energieeffizienz zu steigern.

Förderungen
Bei den Vorgaben aus dem GEG 2024 handelt es sich um die gesetzlichen Mindestanforderungen. Wer eine Förderung für die Fassadendämmung beantragen möchte, muss strengere Grenzwerte einhalten.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet die deutsche Bundesregierung verschiedene Fördermöglichkeiten an. Die Durchführung übernehmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beim Bafa-Förderprogramm liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Höchstgrenze beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Die KfW bietet Unterstützung für Dachsanierungen an. Diese umfassen verschiedene Dämmmethoden – auch in Kombination mit Photovoltaikanlagen – und bestehen aus Kreditoptionen mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und Tilgungszuschüssen von 5 bis 45 Prozent.
enviaM-Info
Die Anträge für KfW-Fördermittel sind vor Beginn der Sanierung zu stellen. Ebenfalls förderfähig ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten für die Baubegleitung.
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