
Sichere Gasversorgung durch MITNETZ GAS
Viele deutsche Haushalte setzen nach wie vor auf Erdgas. Laut BDEW wurden 2023 48,3 Prozent der Heizungen in Deutschland mit Erdgas betrieben. Neben dem Gasanbieter ist der Netzbetreiber Dreh- und Angelpunkt eines sicheren Erdgastransports und einer verlässlichen Versorgung. Wer im Westen Sachsens, im Süden Sachsen-Anhalts oder in Teilen Brandenburgs bzw. Thüringens wohnt, erhält sein Gas möglicherweise durch das Verteilnetz der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS).
Rund um die Uhr auf 7.000 Kilometern
MITNETZ GAS ist unser Gasverteilnetzbetreiber in der enviaM-Gruppe. Als 100-prozentige Tochtergesellschaft der MITGAS plant, betreut und vermarktet das Unternehmen die Anlagen und Systeme, die die Gasversorgung für die Menschen in der Region sicherstellen. Über fast 7.000 Kilometer erstrecken sich die Rohrleitungen, die unseren Kunden täglich das Erdgas nach Hause bringen. Über 220 Kolleginnen und Kollegen arbeiten dabei 365 Tage im Jahr an den Netzen oder in der Leistelle, um sicher-zustellen, dass sie funktions- und zukunftsfähig sind. MITNETZ GAS befasst sich nicht nur mit Reparatur- und Wartungsaufgaben, sondern forscht auch aktiv an der Weiterentwicklung des Verteilsystems.

Unseren Kunden stehen wir an verschiedenen Unternehmensstandorten durch unsere Servicecenter persönlich bei allen Fragen rund um das Netz zur Verfügung.
Warum nicht Gasanbieter und Netzbetreiber zugleich?
Das liegt an der Geschichte von Energieunternehmen: Bis Ende der 1990er Jahre gab es in Deutschland noch sogenannte Gebietsmonopole. Nur ein Unternehmen pro Gebiet übernahm damals die gesamte Versorgung mit Strom und Gas. Kunden hatten also keine Wahl, von wem sie ihre Energie bezogen. Dies änderte sich durch die Liberalisierung des Energiemarktes 2007, bei der ein Wettbewerb zwischen Unternehmen der Energiebranche entstand. Der Wettbewerb auf dem Gasmarkt kam effektiv gegen Ende der 2000er-Jahre in Schwung.

Zudem traten erste Regelungen zum sogenannten Unbundling in Kraft. Unbundling heißt „Entflechtung“ und meint die Trennung von Vertrieb und Netzbetrieb – organisatorisch wie rechtlich. So entstanden Unternehmen, die Energie anbieten sowie Unternehmen, die sich um Netze kümmern. Die Netze sind auch weiterhin sogenannte natürliche Monopole (es gibt nur ein Gasnetz pro Gebiet), aber es gibt viele Gasanbieter, zwischen denen der Kunde frei wählen kann. Und so ist es auch in der enviaM-Gruppe: MITNETZ GAS kümmert sich um die Netze, durch die das Erdgas strömt; MITGAS ist ein Anbieter von Erdgas.
Sichere Netze zu jeder Zeit
Um jederzeit die Gasversorgung sicherzustellen, inspizieren die Kolleginnen und Kollegen von MITNETZ GAS das Leitungsnetz regelmäßig. Der Leitungszustand und die Dichtheit des Netzes werden in mehreren hundert Orten und auf rund 3.500 Kilometern jedes Jahr geprüft. Für die Kontrolle gibt es verschiedene Methoden: Egal ob durch Sonden mit Gassensor auf ebenem Gelände oder mit Drohnen, die durch Laserstrahl-Reflexionen Methangase erkennen – Technik unterstützt unsere Monteure an vielen Stellen. So können Gaslecks repariert werden, bevor sie eine Gefahr darstellen.

Für eine genauere Kontrolle der Gasleitungen werden auch sogenannte Molchungen durchgeführt. Hierbei wird eine „Molch“ genannte Sonde an verschiedenen Stellen in die Gasleitung eingeführt, um die Rohre von innen auf Schäden und Korrosion zu überprüfen. Diese Untersuchung ist für Gasnetzbetreiber in bestimmten Abständen vorgeschrieben.

Um immer ein hohes Qualitätslevel sicherzustellen, lässt sich MITNETZ GAS regelmäßig durch unabhängige Dritte (wie TÜV SÜD oder DQS) nach internationalen Standards zertifizieren.
Biogas und Wasserstoff
Erneuerbare Energien wie Biogas in das Netz einzuspeisen, gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Gasnetzbetreibers. Dafür errichtet MITNETZ GAS Biogas-Einspeiseanlagen, in denen das in der Biogasanlage produzierte Rohbiogas vollautomatisch gereinigt wird, um Stoffe wie Schwefel und Kohlendioxid zu entziehen. Danach ist das Biogas bereit für die Einspeisung in das Hochdrucknetz. Derzeit sind 16 Biogasanlagen an das Netz von MITNETZ GAS angeschlossen.
Wusstest du schon?
Erdgas ist von Natur aus geruchlos – erst der Netzbetreiber setzt ein sogenanntes Odoriermittel zu, um dem Gas den typisch stechenden Warngeruch zu verleihen.
In den folgenden Beiträgen stellen wir dir die enviaM-Gruppe und die einzelnen Gesellschaften näher vor.
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Deutschlandticket, JobRad & Co. – wir machen unsere Mitarbeiter mobil
Elektroauto, Deutschlandticket, E-Bike und Co.: Der Verkehr in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Vor allem nachhaltig soll die Mobilität der Zukunft sein. Auch die enviaM-Gruppe beteiligt sich an der Verkehrswende und hält lukrative Angebote für ihre Mitarbeiter bereit.
Mit einem Ticket durch die ganze Bundesrepublik
Für viele lokal und regional Reisende ist das Deutschlandticket eine Alternative zum eigenen Auto. Das 49 Euro teure Ticket ist eine landesweit gültige Monats- bzw. Zeitkarte für den öffentlichen Personennahverkehr – also für Bus, Bahn und Co. Darüber hinaus ist das Deutschlandticket auch in allen Nahverkehrszügen wie z. B. RB-, RE- und S-Bahn-Zügen gültig.
Im Jahr 2023 nutzten es 11,2 Millionen Menschen im Monat. Die im Abonnement erhältliche Fahrkarte wird von jüngeren Menschen bevorzugt und verkauft sich in Ballungsgebieten deutlich besser als auf dem Land.

Für enviaM-Mitarbeiter ist das Deutschlandticket seit diesem Jahr sogar noch günstiger: Mit einem Arbeitgeberzuschuss von 25 Prozent und weiteren 5 Prozent, die die Deutsche Bahn selbst beisteuert, beläuft sich der Preis auf 34,40 Euro. 138 Mitarbeiter nutzen das Angebot bereits. Das Ticket können sie sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Sobald es für Dienstreisen zum Einsatz kommt, kann der Gesamtpreis als Reisekosten abgerechnet werden, wenn das Deutschlandticket im Vergleich zu den Kosten einer regulären Zugverbindung niedriger ist.
Dienstrad-Leasing: Nachhaltig mobil mit JobRad
Es ist das am häufigsten verbreitete Verkehrsmittel und wird – nach dem Auto – für die meisten Wege genutzt: das Fahrrad. Mittlerweile über 200 Jahre alt, zählt es immer noch zu den begehrtesten Fortbewegungsmitteln in der Bevölkerung. Das Bundesamt für Digitales und Verkehr ermittelte, dass 39 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 69 Jahren das Fahrrad täglich oder mehrmals pro Woche nutzen. Die Verbreitung des Pedelecs, umgangssprachlich als E-Bike bezeichnet, steigert die Attraktivität des Zweirads auch in der älteren Bevölkerungsgruppe.
Über das Unternehmen JobRad bieten wir als enviaM-Gruppe unseren Mitarbeitenden ein attraktives Fahrradleasing an. Ein Benefit, der sich nicht nur auf die Geldbörse positiv auswirkt: Gleichzeitig halten sich die Kolleginnen und Kollegen auf Arbeitswegen und in der Freizeit fit – und reisen obendrein noch umweltfreundlich. Das Angebot kommt sehr gut an: 530 Mitarbeiter nutzen ein JobRad. Eine Mehrheit von 66 Prozent, also 372 Personen setzt dabei auf ein E-Bike, die übrigen 189 Mitarbeiter bleiben beim klassischen Fahrrad.

Mit JobRad leasen die Mitarbeitenden ihr Wunschrad für eine Dauer von drei Jahren. Die monatlichen Raten werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was durch die steuerlichen Vorteile eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent im Vergleich zum herkömmlichen Kauf bedeutet. Darüber hinaus übernimmt enviaM die Kosten für eine umfassende Vollkaskoversicherung, die auch eine Mobilitätsgarantie umfasst. Nach Ablauf der Leasingdauer kann der Mitarbeiter das Fahrrad übernehmen oder ein neues leasen.
Elektrisch in die Zukunft: die Fahrzeugflotte der enviaM-Gruppe
Mitarbeiter der enviaM-Gruppe haben häufig längere Strecken in ländliche Gegenden zurückzulegen. Auch bei einer Fahrt zu einem der sieben Arbeitsstandorte eignen sich die öffentlichen Verkehrsmittel oft nicht, schließlich erstreckt sich unser Versorgungsgebiet über vier Bundesländer. Für solche Dienstwege steht an jedem Standort unsere Poolfahrzeugflotte zur Verfügung. Um eines der Fahrzeuge zu buchen, muss jeder Mitarbeitende ein kurzes Online-Training absolvieren. Die Buchung der Fahrt findet auf digitalem Wege per App statt und nimmt weniger als fünf Minuten in Anspruch.

Seit 2023 stellen wir unseren Poolfahrzeugbestand Schritt für Schritt auf ausschließlich elektrische Fahrzeuge um. Bis zum Jahr 2026 soll jeder Standort mit Ladesäulen und Elektrofahrzeugen ausgestattet sein, welche die Verbrenner vollständig ablösen. Bereits heute sind fünf Standorte zu 100 Prozent vollelektrisch.
Wie verreist die enviaM-Gruppe?
Wir haben unsere Mitarbeitenden zu ihrem Reiseverhalten befragt – und das kam dabei heraus: Innerhalb Deutschlands stehen Ost- und Nordsee bei Reisenden hoch im Kurs. Und wenn es über die Grenzen geht, sind die südlichen Länder Europas mit Mittelmeerzugang wie Italien und Spanien die Favoriten. An dritter Stelle steht Österreich. Was die Anreise angeht, greifen knapp über die Hälfte zum klassischen Auto, rund ein Viertel reist mit dem Flugzeug. Das Verhältnis zwischen Verbrennern und Elektroautos hält sich mittlerweile fast die Waage. Bei Reisen bis zu 500 Kilometern hat das Elektroauto bereits die Nase vorn.
Wie wir neuen Kollegen den Jobeinstieg erleichtern, erfährst du in diesem Beitrag. Welche Angebote es zur Unterstützung der Gesundheit gibt, erzählt uns Diplom-Psychologin Bianka im Interview.
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Wusstest du schon? Seit wann gibt es Elektroautos?
Elektromobilität gilt als wichtiger Bestandteil der Energiewende und als Zukunftstechnologie für unsere Fortbewegung. Aber neu sind Elektroautos nicht. Es gab sie schon, bevor Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren entwickelt wurden. 1881 präsentierte der Physiker Gustave Trouvé das erste dreirädrige Automobil mit Elektromotor in Paris, welches ganze zwölf Stundenkilometer fuhr und dabei eine Reichweite von 26 Kilometern schaffte.
Die Welt fährt elektrisch
Trouvés Erfindung nahm im wahrsten Sinne des Wortes Fahrt auf und setzt sich international durch. Ab 1897 produzierten die Vereinigten Staaten bereits kommerzielle E-Autos für jedermann. Die Stromer hatten den entscheidenden Vorteil gegenüber Verbrennermotoren, dass sie nicht vor Fahrtbeginn aufwendig per Handkurbel gestartet werden mussten, sondern dank elektrischer Batterie allzeit startbereit waren. So kam es, dass im Jahr 1900 der Anteil elektrisch betriebener Fahrzeuge in den USA knapp 40 Prozent betrug.

Verdrängt und wiedergekehrt
Doch die Verbreitung der Elektrofahrzeuge stockte aufgrund der Entwicklung von Autos mit Verbrennungsmotor um die Jahrhundertwende. Sie konnten günstiger produziert werden und hatten größere Reichweiten. In den 1920er Jahren wurde die Produktion von Elektrofahrzeugen nahezu komplett eingestellt.
Ihr Comeback erlebte die Elektromobilität erst in den Neunzigerjahren. Der Golfkrieg und stärkere Umweltauflagen in Kalifornien führten zu einem Hinterfragen der Erdölabhängigkeit und förderten die Forschung zu leistungsstärkeren Autobatterien.
Elektromobilität 2024
Heute gewinnt Elektromobilität immer mehr an Bedeutung, denn der Klimawandel und die Endlichkeit von fossilen Rohstoffen wie Öl und Gas machen ein Umdenken nötig. Laut IEA (International Energy Agency) und Global EV Outlook 2024 wurden im vergangenen Jahr weltweit über 14 Millionen E-Autos verkauft. Somit sind global mehr als 40 Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs. Für 2024 werden bis zu 17 Millionen neue E-Autos prognostiziert.

In Deutschland hatte 2023 jedes vierte Neufahrzeug einen Stecker. Allerdings brachen durch das Auslaufen des Umweltbonus für Plug-in-Hybride die Verkaufszahlen dieser Fahrzeugkategorie um die Hälfte ein. Ebenso erging es den Vollelektrischen: Durch das abrupte Ende des Umweltbonus für E-Autos im Dezember 2023 waren die Verkaufszahlen bisher eher verhalten. Die Zahl ihrer Neuzulassungen hat sich bei 30.000 Stück pro Monat eingependelt, die der Plug-in-Hybride bei 15.000.
Mehr spannende Erklärungen zu Themen rund um die Energie gibt es in unseren „Wusstest du schon?-Beiträgen“:
Was heißt klimaneutral?
Was ist eine Molchschleuse?
Was ist ein Zweirichtungszähler?
Was ist eine bifaziale Solarzelle?
Was sind Zufallsgewinne?
Was ist Power-to-Heat?
Was versteht man unter Rebound-Effekt?
Was sind Wärmebrücken?
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Gesetzliche Neuerungen für Heizung, Wärmepumpe und Solaranlage
Jedes Jahr gibt es gesetzliche Änderungen und neue Regelungen – so auch 2024: Heizungsgesetz, Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Gas oder Vereinfachungen bei der Installation von Balkonkraftwerken. Für den Verbraucher ist es manchmal schwierig, da noch den Überblick zu behalten. Wir haben die einzelnen Themen genauer unter die Lupe genommen.
Erneuerbaren Energien für neue Heizungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG oder Heizungsgesetz) ist ein zentraler Baustein der Wärmewende. Es schreibt vor, dass neu zu installierende Heizungen in Neubaugebieten seit 1.1.2024 mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt diese Regelung erst ab 2026.

Der Nachweis über die 65 Prozent erfolgt durch Heizungssachverständige oder durch den Einbau bestimmter Heizungssysteme wie beispielsweise Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Biomasseheizungen, Heizungen mit Wasserstoff oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, welche zusätzlich Gas, Biomasse oder Flüssigbrennstoffe nutzen.
Das GEG lässt als erneuerbare Energien Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenfalls zählen Umweltwärme und grüner Wasserstoff dazu.
Neue Heizungen in Bestandsgebäuden – der Eigentümer darf entscheiden
Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Hier darf der Eigentümer entscheiden, ob er auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien umsteigt oder ob er sich an ein Fernwärmenetz anschließen lässt. Unter dem Begriff „Kommunale Wärmeplanung“ sollen Kommunen prüfen und beschließen, ob es in ihrem Gebiet künftig ein Fernwärmenetz gibt oder nicht. Große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Planung bis 2026 vorlegen, kleinere haben zwei Jahre länger Zeit.

Keine Änderungen für funktionierende Heizungen
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen bis Ende 2044 weiter betrieben werden. Geht deine Heizung kaputt, darfst du sie reparieren. Kommt es zu einem Totalausfall, gilt die beschriebene 65 Prozent Regelung für den Einbau neuer Heizsysteme.
enviaM-Info
Ab dem Jahr 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Der CO2-Preis steigt
Der 2021 von der Bunderegierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr und gilt somit auch für Erdgas. Damit soll zur Nutzung klimafreundlicher Alternativen und zum Energiesparen angeregt werden. Seit 1. Januar 2024 werden fossile Brennstoffe mit einem Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 belegt. Dadurch steigen die Kosten für Erdgas um 0,36 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr bedeutet dies Mehrkosten von ungefähr 70 Euro. Doch der CO2-Preis steigt weiter. 2025 werden es schon 50 Euro sein. Außerdem gilt seit diesem Jahr wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas. Auch dies erhöht die Ausgaben fürs Heizen weiter.
Förderungen für den Heizungstausch
Wer seine alte, fossile Heizung freiwillig austauscht, wird belohnt: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Soziale Härtefälle erhalten einen Einkommensbonus von 30 Prozent, wenn das Haushaltsjahreseinkommen nicht höher als 40.000 Euro liegt. Und das Schöne ist: Die Boni können bis zu einem Höchst-Fördersatz von 70 Prozent kombiniert werden. Wer besonders schnell ist, profitiert außerdem von einem Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent auf die Fördermittel.
enviaM-Tipp
Anträge können auch rückwirkend für bereits begonnene Baumaßnahmen bei der Förderbank KfW eingereicht werden.
E-Auto & Wärmepumpe: Einschränkung des Strombezugs bei Netzüberlastung
Netzbetreiber dürfen den Strombezug für Elektroautos und Wärmepumpen temporär einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Es handelt sich hierbei nicht – wie oft angenommen – um eine Komplettabschaltung. Der Basisbezug an Strom ist weiterhin gesichert. Er fließt jedoch mit geringerer Leistung weiter. Das bedeutet beispielsweise für den Besitzer eines E-Autos, dass der Ladevorgang länger dauert. Der normale Haushaltstrom ist von dieser Drosselung nicht betroffen.

Vereinfachungen bei PV-Anlagen
Das Solarpaket I enthält für Betreiber privater Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) einige Vereinfachungen. So gilt bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Du musst deine Geräte nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden und der Eintrag im Marktstammdatenregister wurde verschlankt.
Seit einiger Zeit boomen sogenannte Stecker-Solaranlagen und sorgten für enormen Aufwand bei den Netzbetreibern und für Frust bei den Besitzern, da diese oft lange auf die Anmeldung warten mussten. Seit 2024 gilt für Solarzellen mit bis zu 2.000 Watt eine neue Bagatellgrenze: Die Einspeiseleistung darf nun 800 Watt (vorher 600 Watt) betragen.
Ebenso wurde das Anmeldeverfahren für diese Anlagen vereinfacht. Bisher mussten sie im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nun reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Benachrichtigung an den Netzbetreiber erfolgt automatisch.

enviaM-Info
Steckersolar-Geräte und größere PV-Anlagen werden künftig getrennt betrachtet. Bei einer bestehenden PV-Anlage wird die Mehrleistung eines Balkonkraftwerkes nicht zur PV-Anlagenleistung dazugerechnet. Damit besteht nicht mehr das Risiko, dass dadurch Leistungs-Grenzwerte überschritten werden.
Auch Mieter profitieren
Auch für Mieter ist es nun einfacher, eine kleine Solaranlage am Balkon anzubringen. Vermieter dürfen die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
Ein weiterer Bestandteil des Solarpakets I ist die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Somit ist die Produktion und Nutzung von PV-Strom innerhalb eines Hauses möglich – als Alternative zum Mieterstrom.
Verbesserungen für die Errichtung von PV-Anlagen
Beim geförderten Mieterstrom dürfen neben Wohngebäuden auch Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen als Standorte für Solarmodule genutzt werden. Bedingung ist, dass der Strom von dort ohne Durchleitung durch ein Stromnetz ins Gebäude zur Verteilung an die Mieter oder die Wohneigentumsgemeinschaft gelangt.
Wenn auf deinem Eigenheim keine Möglichkeit besteht, Solarmodule auf dem Dach zu montieren, darfst du diese ersatzweise im Garten aufstellen und erhältst ebenfalls eine Förderung.

Einspeisevergütung für PV-Strom sinkt
Die Vergütungssätze einer Eigenversorgungsanlage sinken halbjährlich um je ein Prozent.
Betreiber erhalten ab 1. August 2024 bis zu einer Leistung von 10 kWp 8,03 Cent pro kWh und ab 1. Februar 2025 nur noch 7,94 Cent pro kWh.
Vier Wochen Frist bei Anfrage an Netzbetreiber bei Installation einer PV-Anlage
Netzbetreiber werden mit dem neuen EEG 2024 verpflichtet, eine Anfrage zur Installation einer Photovoltaik-Anlage bis 30 kWp innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Wenn dieser Zeitraum ohne Antwort verstrichen ist, gilt die angefragte Anlage automatisch als genehmigt.
Wenn du noch unsicher bist, welches Heizungssystem das richtige für dich ist, erfährst du in diesem Blogbeitrag mehr. Wer beim Heizungseinbau auf das Rundum-Sorglos-Paket setzt, findet hier mehr Informationen zum Mieten einer Heizung.
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Nisthilfen auf Strommasten sorgen für sichere Brutplätze
Die Beringung von Greifvögeln ist eine wichtige Methode in der Ornithologie, um detaillierte Erkenntnisse über deren Lebensweise zu gewinnen. Bei MITNETZ STROM gehört die Unterstützung beim Beringen im Frühsommer seit Jahren zum Tagesgeschäft, denn zahlreiche Greifvögel ziehen ihren Nachwuchs in den Nisthilfen auf Hochspannungsmasten groß. Die Beringung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Umweltämtern und Naturschutzverbänden. Mitunter melden Privatpersonen die Sichtungen von Brutpaaren auf Hochspannungsmasten.
Ringe für die Forschung
Durch das Anbringen kleiner, individuell nummerierter Ringe an den Beinen der Vögel können Wissenschaftler eine Vielzahl an biologischen und ökologischen Daten sammeln. Die Beringungen im Netzgebiet von MITNETZ STROM erfolgen meist durch erfahrene Ornithologen, die der Vogelwarte Hiddensee angehören. Dabei werden zwei Ringe an den Beinen angebracht: ein Kunststoffring und einer aus Aluminium. Wenn der Kunststoffring am linken Bein befestigt ist, ist dies das Zeichen dafür, dass der Vogel auf einer Nisthilfe aufwuchs. Befindet er sich am rechten Bein hat er sein Nest selbst gebaut.

Im Zuge der Beringung erheben die Ornithologen auch Basisdaten, wie zum Beispiel das Gewicht der Jungvögel. Anschließend wird der Nachwuchs, der bald flügge wird, wieder ins Nest in luftiger Höhe gesetzt.

Welche Erkenntnisse liefert die Beringung von Vögeln?
Migrationsmuster
Eine der bedeutendsten Erkenntnisse, die durch die Beringung gewonnen werden, betrifft die Migrationsrouten und das Zugverhalten der Greifvögel. Durch Wiederfunde und Ablesungen der Vögel werden detaillierte Daten über ihre Zugstrecken, Rastplätze und Überwinterungsgebiete gesammelt. Dies ermöglicht Wissenschaftlern, die komplexen Bewegungsmuster dieser Arten zu verstehen und die Auswirkungen von Umweltveränderungen auf ihre Migration zu untersuchen.
Lebensdauer und Überlebensrate
Die Beringung liefert wertvolle Informationen über die Lebensdauer und Überlebensrate von Greifvögeln. Wiederfunde von beringten Vögeln ermöglichen es, die durchschnittliche Lebensspanne und die Überlebenschancen in verschiedenen Lebensphasen zu ermitteln. Diese Daten sind entscheidend für die Bewertung des Zustands von Populationen und die Entwicklung von Schutzmaßnahmen.
Fortpflanzungsverhalten und Brutbiologie
Durch die Markierung einzelner Vögel können Wissenschaftler das Fortpflanzungsverhalten und die Brutbiologie genauer untersuchen. Daten zu Paarbildung, Brutort-Treue und Reproduktionserfolg tragen wesentlich zum Verständnis der ökologischen Anforderungen und Verhaltensanpassungen der Greifvögel bei.

Populationsdynamik
Die Beringung ermöglicht die langfristige Überwachung von Populationen. Dadurch werden Veränderungen in den Bestandszahlen, dem Altersaufbau und der Geschlechterverteilung erkannt und analysiert. Dies ist besonders wichtig für bedrohte Arten, um frühzeitig negative Trends zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Gesundheitszustand und Umweltbelastungen
Die Beringung gibt auch Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand und die Belastung durch Umweltgifte. Blut- und Federproben, die während der Beringung entnommen werden, ermöglichen die Analyse von Schadstoffen und Krankheitserregern, was wichtige Hinweise auf den Einfluss von Umweltfaktoren auf die Gesundheit der Greifvögel gibt.

Nisthilfen auf Strommasten sind nachhaltiger Artenschutz
Nisthilfen auf Strommasten haben sich als wichtige Maßnahme im Schutz und der Förderung von Greifvogelpopulationen erwiesen. Die künstlichen Niststrukturen bieten den Vögeln sichere Brutplätze und tragen zur nachhaltigen Stabilisierung und Erholung bedrohter Arten bei. Hochspannungsmasten bieten Greifvögeln eine erhöhte und oft störungsfreie Position, die ideal für das Anlegen von Nestern ist. Nisthilfen bestehen typischerweise aus robusten Plattformen, auf denen die Vögel die Nester aufschichten. Wenn die Nester zu hoch werden, müssen sie im Herbst unter Umständen in der Höhe reduziert werden. Durch herabfallendes Nistmaterial könnten sonst Leitungsschäden oder Kurzschlüsse entstehen.

In vielen Regionen fehlen natürliche Nistmöglichkeiten aufgrund von Lebensraumverlust und menschlichen Aktivitäten. Daher kompensieren Nisthilfen auf Strommasten diesen Mangel und bieten zusätzliche Brutplätze für Greifvögel. Durch die Bereitstellung künstlicher Niststrukturen wird zudem der Wettbewerb um natürliche Nistplätze verringert. Dies ist besonders wichtig für Arten, die in dicht besiedelten Gebieten oder in landwirtschaftlich genutzten Landschaften brüten. Greifvögel, die auf Strommasten nisten, sind weniger anfällig für Störungen durch menschliche Aktivitäten, da diese Masten oft in weniger zugänglichen Gebieten stehen. Somit fördert dies eine höhere Brut- und Aufzuchterfolgsrate.
Fischadler und Wanderfalken zu Gast bei MITNETZ STROM
Verschiedene Greifvogelarten haben sich an das Brüten auf Hochspannungsmasten angepasst, da diese künstlichen Strukturen ihnen geeignete und sichere Nistplätze bieten. Zu den häufigsten Arten im Netzgebiet von MITNETZ STROM zählen Wanderfalken und Fischadler. Wanderfalken nutzen oft Hochspannungsmasten, insbesondere in urbanen oder stark entwickelten Gebieten, wo natürliche Nistplätze knapp sind. Wanderfalken bevorzugen die erhöhte Position für die Jagd und den Schutz vor Fressfeinden.

Der Fischadler baut seine großen Nester gerne auf Hochspannungsmasten bei nahegelegenen Gewässern, wo er seine Hauptbeute, Fische, finden kann. Die Fischschuppen sind rund um die Nistplätze nicht zu übersehen.
Während Fischadler in Brandenburg schon „normal“ sind, haben sie anderswo noch VIP-Status. Dementsprechend groß ist die Freude darüber, dass ein Fischadlerpaar im Landkreis Zwickau seit zwei Jahren auf einer Nisthilfe von MITNETZ STROM brütet. Fischadler sind Zugvögel. Sie unternehmen beeindruckende Wanderungen zwischen ihren Brutgebieten und den Überwinterungsgebieten. Die Zugstrecken können mehrere tausend Kilometer umfassen und reichen bis Westafrika.
Spezialmonteure von MITNETZ STROM unterstützen die Beringungen
Die Beringung von Greifvögeln aus Nestern auf Hochspannungsmasten erfordert eine sorgfältige Planung. Denn die 110-Kilovolt-Leitungen müssen im Zeitraum der Beringung spannungslos geschaltet werden. Dies passiert von der Schaltleitung aus. Vor Ort am Mast sind geschulte Spezialmonteure im Einsatz, welche zu zweit den Mast besteigen und zunächst die Leiterseile erden – reine Vorsichtsmaßnahme. Dann klettern sie zum Nest und stellen fest, wie viele Jungvögel im Nest hocken. Währenddessen beäugen die Elternvögel den Vorgang in gebührendem Abstand, meist aus der Luft. Einer der Monteure packt den Vogel behutsam und steckt ihn in einen gut durchlüfteten Stoffbeutel, der per Seil zu Boden gelassen wird. Dann kommt der Vogelkundler zum Zug. Nach der Beringung geht die Reise wieder retour ins Nest.

Beringungen im Netzgebiet von MITNETZ STROM
In den Netzregionen von MITNETZ STROM finden etwa 50 bis 60 Beringungen von Wanderfalken und Fischadlern pro Jahr statt. Ihre Zahl hängt von der Anzahl der Brutpaare und dem Interesse der Behörden ab. In Brandenburg nutzen etwa 60 Brutpaare unsere Nisthilfen, in Sachsen mehr als 40 und in Sachsen-Anhalt rund 70 – Tendenz steigend.

Auch Benjeshecken geben Tieren Schutz und Lebensraum. Viele interessante Infos dazu findest du in diesem Blogbeitrag. Wie wichtig Artenvielfalt für das ökologische Gleichgewicht ist, erfährst du hier.
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Stromrechnung erklärt: Alles, was du wissen musst
Jedem Mieter und Hausbesitzer flattert mindestens einmal jährlich die Stromrechnung ins Haus – entweder klassisch per Post oder digital per E-Mail. Doch oft bleibt unklar, welche Zahlen was bedeuten und welche Begriffe wichtig sind. Wir erklären dir deine „Stromrechnung“ – von monatlichen Abschlägen über Nachzahlungen bis zu Rückzahlungen am Jahresende.
Was ist eine Stromrechnung?
Mit der Stromrechnung macht dein Energieversorger die Ausgaben für den Stromverbrauchs deines Haushalts oder Unternehmens geltend. Sie beinhaltet Informationen über den von dir verbrauchten Strom, die anfallenden Kosten sowie eventuell weitere Gebühren. Die Stromrechnung kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Grundpreis: eine feste Gebühr, die unabhängig vom Stromverbrauch erhoben wird und unter anderem für die Bereitstellung des Stromnetzes und den Service des Anbieters dient
- Arbeitspreis: der Preis, der für den tatsächlich verbrauchten Strom pro Kilowattstunde (kWh) berechnet wird
- Steuern und Abgaben: darunter fallen die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und Umlagen wie die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien
Der Arbeitspreis, auch Vergleichspreis genannt, beinhaltet die von dir verbrauchten Kilowattstunden inklusive Beschaffung, Vertrieb, Transport, Verteilung sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Um den Verbrauchspreis zu errechnen, werden deine verbrauchten Kilowattstunden mit dem Preis pro Kilowattstunde (in Cent) multipliziert. Grundgebühr und Vergleichspreis werden auf der Rechnung zunächst in netto angegeben. Zu dem Rechnungsbetrag kommen im letzten Schritt noch die üblichen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu. Unter dem Strich bleibt der brutto Gesamtrechnungsbetrag übrig.

Was sind Abschläge?
Ein zentraler Bestandteil der Stromrechnung sind die sogenannten Abschläge. Abschläge sind monatliche Vorauszahlungen, die auf Basis des geschätzten Jahresverbrauchs berechnet werden. Diese Vorauszahlungen sollen verhindern, dass am Ende des Jahres eine große Summe auf einmal gezahlt werden muss. Der Energieversorger schätzt den Jahresverbrauch anhand vergangener Verbrauchsdaten oder nimmt einen Durchschnittswert an, falls keine zurückliegenden Daten vorhanden sind.
Beispiel
Stell dir vor, dein geschätzter Jahresverbrauch beträgt 3.600 Kilowattstunden (kWh) und der Arbeits-preis liegt bei 0,30 Euro pro kWh. Der jährliche Stromverbrauch würde also 1.080 Euro kosten. Zusätzlich fällt ein monatlicher Grundpreis von 10 Euro an, was 120 Euro jährlich entspricht. Insgesamt beträgt der geschätzte Jahresbetrag also 1.200 Euro. Dieser Betrag wird durch 12 Monate geteilt, sodass dein monatlicher Abschlag 100 Euro beträgt.
Jahresabrechnung: Nachzahlung oder Rückzahlung
Einmal im Jahr erstellt der Energieversorger eine Jahresabrechnung, in der der tatsächliche Stromverbrauch mit den bereits gezahlten Abschlägen verglichen wird. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Nachzahlung:
Falls du mehr Strom verbraucht hast, als durch die monatlichen Abschläge abgedeckt wurde, musst du eine Nachzahlung leisten. Der zusätzliche Verbrauch wird in Rechnung gestellt und du erhältst eine Aufforderung zur Zahlung der Differenz.
Beispiel
Du hast im Jahr 4.000 kWh statt der geschätzten 3.600 kWh verbraucht. Die zusätzlichen 400 kWh kosten dich bei einem Arbeitspreis von 0,30 Euro pro kWh also 120 Euro. Diesen Betrag musst du nachzahlen.
- Rückzahlung:
Falls du weniger Strom verbraucht hast als erwartet, bekommst du eine Rückzahlung. Der zu viel ge-zahlte Betrag wird dir gutgeschrieben oder auf Wunsch zurücküberwiesen.
Beispiel
Du hast im Jahr nur 3.200 kWh statt der geschätzten 3.600 kWh verbraucht. Die Differenz von 400 kWh entspricht bei einem Arbeitspreis von 0,30 Euro pro kWh 120 Euro, die dir folglich zurückerstattet werden.
Wie kannst du deine Stromkosten optimieren?
- Stromverbrauch senken: Energieeffiziente Geräte nutzen, bewusster Stromverbrauch, Stand-by-Verbrauch vermeiden
- Tarif vergleichen: regelmäßig verschiedene Stromtarife und Anbieter vergleichen, um den besten Preis zu finden
- Abschläge anpassen: bei Veränderungen im Verbrauch den Energieversorger informieren, um die Abschläge anzupassen und hohe Nachzahlungen zu vermeiden
Hast du ein Onlinekonto bei deinem Versorger kannst du deinen Abschlag selbstständig ändern.
Wenn du deine Stromrechnung besser verstehst, kannst du deine Energiekosten besser kontrollieren und dein Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen. Ein bewusster Umgang mit Energie spart nicht nur Geld, sondern schont auch die Umwelt.
Vielleicht wäre auch ein dynamischer Stromtarif passend für dich? Check dazu unseren Beitrag zu MEIN STROM Vision aus. Ein Energiemessgerät hilft dir, Stromfresser zu identifizieren. Wie? Das liest du hier. Wenn du mehr zu Einflussfaktoren auf den Strompreis erfahren möchtest, informiere dich auf dieser Seite.
Wie du den Durchblick bei deiner Erdgasrechnung behältst, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Noch mehr zum Thema Strom- und Gaspreise erfährst du in folgenden Beiträgen:
Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Strompreis, Teil 4: Umlagen
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren
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Ein Schneemann im Sommer
Was entsteht, wenn ein Graffitikünstler, sieben Jugendliche und eine Trafostation aufeinandertreffen? Richtig – ein Schneemann! Das ergibt für dich keinen Sinn? Also gut, dann der Reihe nach.
Engagement vor Ort
Die enviaM-Gruppe ist nicht nur Energiedienstleister in der Region, sondern auch Arbeitgeber, Sponsor und Partner der Kommunen. Mit unserem Engagement unterstützen wir jährlich über 1.000 Vereine, Schulen, Kindergärten, Feuerwehren und viele andere Organisationen. Eine unserer Lieblingsaktionen ist das Graffitiprojekt, denn mit diesem bringen wir Farbe in unsere Städte und Gemeinden.

Dafür standen sieben Jugendliche während ihrer Sommerferien sehr früh auf und machten sich auf den Weg nach Hammerunterwiesenthal. Dort trafen sie auf Graffitikünstler Nico Roth. Gemeinsame Aufgabe war, eine beschmierte Trafostation der MITNETZ STROM innerhalb eines Tages mithilfe von Sprühdosen zu verschönern.

Kunst aus der Dose
Graffiti-Vorkenntnisse gab es bei den Jugendlichen kaum, aber das war auch gar nicht nötig. Nach einer kurzen Einweisung durch Nico konnten sie auch schon starten.

Bei über 30 Grad in einen Kunststoffschutzanzug zu steigen sowie Maske und Gummihandschuhe zu tragen, erforderte allerdings etwas Überwindung. Ebenso war die Vielzahl der Dosen mit ihren unzähligen Farbnuancen eine Herausforderung. Aber der Künstler hatte alles im Blick, drückte den Nachwuchskünstlern jeweils eine Dose in die Hand und los ging es.

Nach einer großflächigen Grundierung folgten die Details. Nico umriss die Motive – Alea, Anton, Emil, Lavinia, Lisa, Lotta und Yonah sprühten sie aus. Recht schnell nahm das Ganze Gestalt an. Nico hatte das Design im Kopf und gab entsprechende Anweisungen. So kamen Feinheiten, Farbabstufungen und Verläufe dazu, bis das Werk vollendet war. Passend zur Region ziert nun der Fichtelberg eine Seite der Trafostation.

Ein Schneemann fürs Erzgebirge
Bekannt ist das Erzgebirge aber nicht nur für Wandertouren im Sommer oder eine idyllische Fahrt mit der Fichtelbergbahn, sondern für Winter und Schnee. Mit 1.215 Metern ist der Fichtelberg der höchste Berg Sachsens und in der kalten Jahreszeit beliebtes Ausflugsziel für Wintersportler. Im Durchschnitt fallen hier 120 Zentimeter Schnee. Ausreichend, um einen Schneemann zu bauen oder in unserem Fall, um einen zu sprühen. Roter Schal, rote Nase und schwarzer Zylinder – das sind die Merkmale des lustigen Schneemannes, der nun auf einer Seite unserer Trafostation zu sehen ist und die Autofahrer auf der B 95 in Hammerunterwiesenthal mit einem freundlichen Lächeln begrüßt.

Ganz bei Euch
Unter dem Motto „Ganz bei Euch“ sind wir als enviaM-Gruppe aktuell im Raum Südsachsen an Plakat-wänden vertreten. Mit Motiven aus der jeweiligen Region sowie mit konkreten Zahlen und Fakten geben wir einen Einblick in unsere tägliche Arbeit rund um Sponsoring, Erneuerbare Energien, Glasfaser und Netzausbau. Daher verzierten die jungen Künstler die dritte Seite der Trafostation mit unserem Kampagnenmotiv aus dem Erzgebirge und dem entsprechenden Schriftzug.

Übrigens haben wir seit 2014 auf diese Weise über 600 Objekte verschönert. Jedes Jahr kommen neue hinzu. Das macht aus langweiliger Infrastruktur individuelle Kunstwerke. Und das Schöne ist: Die Wiederverschmutzungsquote ist minimal.
Sneak Peek
Natürlich bereiten wir auch wieder etwas für die Adventszeit vor. Vielleicht siehst du den Schneemann dann wieder! Schau einfach auf unseren Social Media Kanälen vorbei.
Zwischenzeitlich kannst du gern bei uns stöbern und deinem Heimatverein etwas Gutes tun. Alle Infos dazu findest du auf unserer Internetseite.
Noch mehr Infos zur Sponsoringfibel gibt es hier und Details zum Graffitiprojekt in diesem Beitrag.