Förderung für Elektrofahrzeuge
Beim Kauf von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur können Sie durch verschiedene Förderungen bares Geld sparen. Entscheidend für die Frage, mit wieviel Geld der Staat unterstützt, ist allein das Datum der Zulassung. Denn erst dann kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderungen zusammengestellt.
Die größte Unterstützung bringt der Umweltbonus
Um den Umweltschutz zu unterstützen, bietet der Staat finanzielle Anreize für den Neukauf oder das Leasing reiner Elektrofahrzeuge. Bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro dürfen Sie sich über 6.000 Euro Zuschuss freuen. Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten bei selber Preisklasse eine Förderung von 4.500 Euro.
Liegt der Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro, kommt Ihnen eine Prämie von 5.000 Euro zugute, bzw. 3.750 Euro für Plug-In-Hybridfahrzeuge. Wichtig für die Geldspritze ist, dass die Fahrzeuge auf der Liste der Bundesagentur für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen.
Zusätzlich steuert der Hersteller weitere 3.000 Euro bei. Zusammen mit den 6.000 Euro vom Bund bekommen reine E-Autos damit eine Gesamtförderung von bis zu 9.000 Euro, Plug-In-Hybride bis zu 6.750 Euro. Wenn Sie sich also schon länger mit dem Gedanken an den Kauf eines Elektrofahrzeugs tragen, greifen Sie bis 31.12.2025 zu. Denn die Summe ist eine durchaus lohnenswerte Starthilfe.
Steuerfrei mit Elektrofahrzeugen
Elektrisches Fahren rentiert sich auch bei der Steuererklärung. Elektroautos und auf Strombetrieb umgerüstete Diesel- bzw. Benzinfahrzeuge müssen keine KFZ-Steuer zahlen. Davon profitieren Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug bis zum 31.12.2025 anmelden oder umrüsten.
Förderungen für die Ladestation
Neben Zuschüssen für Fahrzeuge werden seit 2020 auch private Ladestationen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell unterstützt. Pro Ladepunkt können Sie eine Subvention von 900 Euro erhalten. Diese hilft Ihnen beim Erwerb einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung sowie den Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation inklusive aller Installationsarbeiten.
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Steuervorteil für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybridfahrzeuge versteuern nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises und nicht, wie sonst üblich 1,0 Prozent. Für emissionsfreie Elektroautos mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro, die ab 01.01.2020 gekauft oder geleast wurden, gilt: Es sind nur noch 0,25 Prozent vom Listenpreises zu versteuern. Der Zeitraum des Förderprogramms läuft bis 31.12.2021.
Sparen mit dem E-Kennzeichen
Mit Batterieelektroautos und Plug-In-Hybriden sparen Sie sich demnächst den Parkschein. Mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern oder einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km können Sie ein E-Kennzeichen erhalten. In vielen Städten ist damit das Parken im öffentlichen Parkraum gebührenbefreit.
Ein Parkticket kostet zwar kein Vermögen, aber die gesparten Euros sind in einer Tasse Kaffee oder einer Kugel Eis besser investiert.
Wir wünschen allzeit gute Fahrt.
Falls Sie einen Antrag auf staatliche Förderungen stellen möchten, finden Sie hier alle Informationen.
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