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ABC der Energiewirtschaft, Teil 1: Liberalisierung

Die Liberalisierung der Energiemärkte bezeichnet den freien Zugang zum Strom- und Gasmarkt für zahlreiche Akteure. Egal ob großer, überregionaler Energiedienstleister oder kleines lokales Stadtwerk: Die Liberalisierung fördert den Wettbewerb. Es entsteht ein Markt mit fairen Preisen. Der Verbraucher hat freie Wahl und kann zu dem Anbieter wechseln, dessen Produkte und Dienstleistungen am besten zu seinen Bedürfnissen passen.

Energiewelt vor 1998

Früher war das anders: Bis Ende der 1990er Jahre wurde der deutsche Energiemarkt in Gebietsmonopole aufgeteilt. Entsprechend gab es pro Gebiet lediglich ein Versorgungsunternehmen, das alleiniger Anbieter von Strom und Gas war. Auch gehörten ihnen die jeweiligen Netze. Die fachliche Kontrollfunktion und die Preisaufsicht übernahm der Staat.

Trennung von Vertrieb und Netz

Im April 1998 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts schließlich der Beginn der Liberalisierung des Energiemarktes eingeleitet. Ziel war es, Gas und Strom frei zu handeln. Damit alle Energielieferanten die Netze in Deutschland diskriminierungsfrei nutzen dürfen, schrieb der Staat eine Trennung von Vertrieb und Netzbetrieb vor – das sogenannte Unbundling bzw. auf Deutsch „Entflechtung“.

Gasdruckregelanlage, Versorgungssicherheit

Unternehmen, die sowohl ein Strom- und Gasnetz betrieben als auch Strom und Gas an Kunden lieferten, mussten für diese beiden Geschäftsbereiche eigenständige Unternehmen gründen. Zwischen diesen darf es seitdem keine Vermischung von Geschäftsführung, Personal, Buchhaltung, Kundendaten oder jeglichen anderen Informationen geben.

Die Bundesnetzagentur überwacht und regelt die Öffnung der Netze für neue Anbieter und sichert so den Wettbewerb.

Unbundling in der enviaM-Gruppe

enviaM, MITGAS, MITNETZ STROM und MITNETZ GAS sind Unternehmen der enviaM-Gruppe. Wobei enviaM und MITGAS Strom, Gas sowie energienahe Dienstleistungen an Kunden liefern und MITNETZ STROM bzw. MITNETZ GAS als Netzdienstleister das Strom- und Gasnetz im Grundversorgungsgebiet betreiben.

Monteure in einem Umspannwerk

Veränderungen durch die Liberalisierung

Große Industrie- und Handelsunternehmen waren die ersten, welche die Vorteile erkannten, zwischen mehreren Stromlieferanten wählen zu können und machten rege davon Gebrauch. Laut Statista gab es 1998 774 Stromversorger, 2022 waren es 1.516. Die Branche sorgte sich, dass auch die Haushaltskunden ihre Chance nutzen würden und scharenweise zu anderen Anbietern wechseln. Daher stellten sich die Versorger auf die Situation ein und entwickelten neue Marken sowie Services und umworben damit ihre Kunden. So haben seit Beginn der Liberalisierung nach Angaben des BDEW knapp 50 Prozent aller deutschen Haushalte ihren Stromanbieter und rund 37 Prozent ihren Gasanbieter gewechselt.

Mehr Wissenswertes rund um die Energiewirtschaft gibt es in folgenden Beiträgen:

ABC der Energiewirtschaft, Teil 2: Entwicklung des Energieverbrauchs
ABC der Energiewirtschaft, Teil 3: Aufbau des Stromnetzes
ABC der Energiewirtschaft, Teil 4: Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
ABC der Energiewirtschaft, Teil 5: Weltklimavertrag
ABC der Energiewirtschaft, Teil 6: Regelenergie

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