
ABC der Energiewirtschaft, Teil 6: Regelenergie
Regelenergie, auch Regelleistung, gleicht Schwankungen im Stromnetz aus und stellt somit eine stabile Stromversorgung sicher. Es wird zwischen positiver und negativer Regelenergie unterschieden. Bei positiver Regelenergie muss mehr Strom eingespeist werden, da die Netzfrequenz zu niedrig ist. Ist die Netzfrequenz allerdings zu hoch, wird die Stromproduktion gedrosselt oder Strom entnommen. In diesem Fall handelt es sich um negative Regelenergie.
Regelenergie gleicht Stromschwankungen aus
Netzschwankungen treten zum einen auf, wenn die Nachfrage abrupt steigt, die Netzfrequenz also sinkt. Das kann beispielsweise beim Einschalten großer Maschinen in Industriebetrieben passieren oder wenn Windkraft- und Photovoltaikanlagen aufgrund fehlenden Windes oder fehlender Sonneneinstrahlung nicht genügend Strom produzieren. Im Umkehrschluss wird das Netz überlastet, sollte der Wind stark wehen oder die Sonne dauerhaft scheinen. Auch der Stromverbraucher selbst sorgt für Schwankungen im Stromnetz, da er nicht jeden Tag die gleiche Menge abnimmt – am Wochenende oder in den Abendstunden zum Beispiel mehr als unter der Woche. Leicht vorhersehbare Schwankungen prognostizieren Stromversorger und -produzenten auf Basis von Langzeit-Erfahrungen oder Wettervorhersagen recht genau, sodass die Normalfrequenz von 50 Hertz gehalten wird.
Nichtsdestotrotz, Unvorhersehbares kann passieren: Das Wetter schwingt um oder ein konventionelles Kraftwerk fällt aus. Damit das Stromnetz in diesen Fällen nicht zusammenbricht, greift die Regelenergie. Von dieser gibt es drei Arten: Die Primärreserve gleicht Schwankungen innerhalb von Sekunden aus, die Sekundärreserve innerhalb von Minuten und die Minutenreserve innerhalb von Viertelstunden.
Wer liefert die Regelenergie?
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), wie beispielsweise die 50Hertz Transmission GmbH, stellen einen Teil der Regelenergie über angeschlossene Stromkonzerne selbst bereit. Den Rest schreiben die ÜNB aus, sodass ein Großteil der Regelenergie von Betreibern von Kleinanlagen geliefert wird. Das Vorhalten der Regelenergie für den Notfall bekommen die Akteure am Regelenergiemarkt vergütet. Diese Kosten zahlen unter anderem die Stromverbraucher mit den Netznutzungsentgelten. Im Gegenzug profitieren sie von einer sicheren Stromversorgung.
Erfahren Sie noch mehr Interessantes in unseren Beiträgen aus der Reihe ABC der Energiewirtschaft:
Der Weltklimavertrag ist ein historischer Meilenstein. Denn erstmalig haben auf dem Pariser UN-Weltklimagipfel im Dezember 2015 alle 195 Teilnehmerstaaten beschlossen, Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel zu unternehmen. Sie einigten sich darauf, ihre Klimaschutzpläne alle fünf Jahre zu überarbeiten.
Klimaziele
Ziel ist es, „den globalen Temperaturanstieg deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten und die Anstrengungen zu verfolgen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen“ (Pariser Abkommen, Seite 2). Würde die Erderwärmung die Schwelle von zwei Grad überschreiten, käme es vermehrt zu Gletscherschmelzen, Dürren und Überschwemmungen. Das Abkommen trat am 4. November 2016 in Kraft.
Maßnahmen für das Klima
Die Teilnehmer des Weltklimagipfels beschlossen außerdem, dass die Industriestaaten zwischen 2020 und 2025 jährlich mindestens 100 Milliarden Dollar für den Klimaschutz bereitstellen. Damit unterstützen sie die Klimaschutzpolitik ärmerer Länder, für welche teure Klimaschutzmaßnahmen finanziell kaum zu stemmen sind.
Bis zum Jahr 2100 sieht der Weltklimavertrag vor, einen Ausgleich zwischen dem Ausstoß von Treibhausgasen und der Menge, welche die Erde wieder aufnehmen kann, zu schaffen. Maßnahmen hierfür sind zum Beispiel die Aufforstung oder die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid. Vor allem aber müssen die Staaten ihre Emissionen drastisch senken, indem sie auf erneuerbare Energien setzen. Damit die Ergebnisse nachvollziehbar sind, legen die beteiligten Staaten die Bilanz ihres CO2- Ausstoßes in regelmäßigen Abständen offen.
Außenseiter USA
Im Sommer 2017 gab US-Präsident Donald Trump bekannt, dass die Klimaziele zu streng und damit die wirtschaftlichen Kosten für sein Land zu hoch seien. Daher wird die USA aus dem Abkommen austreten. Das ist frühestens im November 2020, drei Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages, möglich.
Erfahren Sie mehr über Themen der Energiewirtschaft in unserem ABC:
ABC der Energiewirtschaft, Teil 1: Liberalisierung
ABC der Energiewirtschaft, Teil 2: Entwicklung des Energieverbrauchs
ABC der Energiewirtschaft, Teil 3: Aufbau des Stromnetzes
ABC der Energiewirtschaft, Teil 4: Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
ABC der Energiewirtschaft, Teil 5: Weltklimavertrag