ABC der Energiewirtschaft, Teil 3: Aufbau des Stromnetzes

Das Stromnetz in Deutschland ist über 1,8 Millionen Kilometer lang und hat insgesamt sieben Netzebenen. Vier von ihnen dienen der Verteilung von elektrischer Energie, in drei Ebenen wird die Spannung durch Umspannwerke und Transformatoren verändert.

Die vier Verteilnetzebenen

Die Höchstspannungsnetze sind die sogenannten Stromautobahnen. Über sie wird die in den Großkraftwerken erzeugte elektrische Leistung mit einer Spannung von 220 Kilovolt (kV) oder 380 kV über weite Strecken transportiert und in die Verteilnetze gespeist. Diese bringen den Strom zu den Verbrauchern und sind in Hochspannung (110 kV), Mittelspannung (bis 50 kV) und Niederspannung (400 V) unterteilt. Je nach benötigter Leistung sind einzelne Industrie-Unternehmen an das Hoch- oder Mittelspannungsnetz angeschlossen. Kleinere Verbraucher hingegen haben lediglich einen Niederspannungsanschluss.

ABC der Energiewirtschaft, Teil 3: Aufbau des Stromnetzes

Die Höchstspannungsnetze (Übertragungsnetze) unterhalten die Übertragungsnetzbetreiber. In Deutschland gibt es vier von ihnen:

  • 50 Hertz Transmission GmbH
  • TenneT TSO GmbH
  • Amprion GmbH
  • Transnet BW GmbH

In ihrer jeweiligen Regelzone – einem geografisch festgelegten Verbund von Übertragungsnetzen – betreiben sie die dazugehörigen technischen Anlagen, koordinieren die Ein- und Ausspeisungen und regeln die Frequenz.

Den Transport des Stroms vom Übertragungsnetz zum Endkunden übernehmen die über 900 deutschen Verteilnetzbetreiber. In Ihrer Verantwortung liegt das Nieder- und Mittelspannungsnetz, dessen Planung, Betrieb und Vermarktung sie verantworten. Im Grundversorgungsgebiet von enviaM ist der Verteilnetzbetreiber beispielsweise MITNETZ STROM.

ABC der Energiewirtschaft, Teil 3: Aufbau des Stromnetzes

Die Verteilnetzbetreiber müssen allen Stromhändlern und Lieferanten einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz gewähren, damit die jeweiligen Anbieter ihre Kunden beliefern können. So legt es das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fest. Für diese Dienstleistung darf der Verteilnetzbetreiber Netzentgelte verlangen. Das EnWG regelt dabei nicht nur den Zugang zu den Verteilnetzen, sondern auch die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, welche von der Bundesnetzagentur geprüft werden.

Überwachung durch Netzleitstellen

Jeder Verteilnetzbetreiber unterhält zudem eine Netzleitstelle. Diese überwacht das Netz und reagiert auf Störsituationen, indem sie steuernd in das Netzgeschehen eingreift. Damit gewährleisten die Netzleitstellen die Versorgungssicherheit.

ABC der Energiewirtschaft, Teil 3: Aufbau des Stromnetzes

Außerdem koordinieren sie auch das Netzsicherheitsmanagement. In dessen Rahmen ist es Verteilnetzbetreibern gestattet, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien herunterzufahren, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Grundlage dafür bilden das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

ABC der Energiewirtschaft, Teil 1: Liberalisierung
ABC der Energiewirtschaft, Teil 2: Entwicklung des Energieverbrauchs
ABC der Energiewirtschaft, Teil 4: Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
ABC der Energiewirtschaft, Teil 5: Weltklimavertrag
ABC der Energiewirtschaft, Teil 6: Regelenergie

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