
ABC der Energiewirtschaft, Teil 4: Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Der Erdgaspreis pro Kilowattstunde für Haushaltskunden setzt sich aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:
Quelle: BDEW
Steuern und Abgaben
Die gesetzlich vorgegebenen Abgaben und Steuern machen etwa 25 Prozent des Erdgaspreises aus. Sie umfassen die Erdgassteuer, Mehrwertsteuer, Förderabgaben und Konzessionsabgaben.
- Die Erdgassteuer wird auf Grundlage des Energiesteuergesetzes erhoben und liegt derzeit bei 0,55 Cent/Kilowattstunde.
- Die Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent.
- Die Förderabgabe wird von den Bundesländern für die Förderung von Erdgas erhoben.
- Die Konzessionsabgabe zahlen die Netzbetreiber an die Gemeinden für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege, um Leitungen zu verlegen und zu betreiben.
Netzentgelte, Messung und Abrechnung
Rund 25 Prozent nehmen die Entgelte für die Netznutzung ein, die sich wiederum in zwei Bestandteile aufspalten. Vier Prozent entfallen auf den Transport des Erdgases durch Fernleitungsnetze für die Verteilung in Deutschland. Der Rest geht an die Netzbetreiber, die den regionalen Gasanbietern ihre Leitungen für die Verteilung an die Haushalte zur Verfügung stellen. Die Gebühr für die Netznutzung schwankt je nach Region und wird von der Bundesnetzagentur auf Basis der Netzentgeltverordnung berechnet.
Energiebeschaffung und Vertrieb
Die restlichen rund 50 Prozent nehmen Produktion und Import des Erdgases ein. Dieser Posten variiert, je nachdem wo der Gasversorger das Erdgas kauft. Da in Deutschland wenig Erdgas vorkommt, wird ein Großteil aus dem Ausland, vor allem aus Russland und Norwegen, importiert.
Die Zusammensetzung des Erdgaspreises zeigt: Knapp die Hälfte der Kosten gibt der Gasversorger an Dritte weiter und hat somit wenig Einfluss auf die Preisgestaltung.
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Erfahren Sie mehr über Themen der Energiewirtschaft in unserem ABC:
ABC der Energiewirtschaft, Teil 1: Liberalisierung
ABC der Energiewirtschaft, Teil 2: Entwicklung des Energieverbrauchs
ABC der Energiewirtschaft, Teil 3: Aufbau des Stromnetzes
ABC der Energiewirtschaft, Teil 5: Weltklimavertrag