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Umzug leicht gemacht: So gelingt der Energietarifwechsel

Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden. Spätestens wenn die Kisten gepackt sind, stellt sich die Frage nach der Energieversorgung im neuen Zuhause. Was genau muss ab- und angemeldet werden? Was benötige ich dafür und wie lange dauert es? Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, was beim Umzug zu beachten ist.

Heute schon an morgen denken

Wenn Sie Ihren Energietarif umzugsbedingt wechseln, gilt für den laufenden Vertrag das Sonderkündigungsrecht. Dieses entbindet Sie von der Mindestvertragsdauer. Allerdings greift es nur, sofern Ihr aktueller Energieanbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann, Sie Grundversorgung beziehen oder die Vertragsübernahme mit Preiserhöhungen verbunden ist.
Da die Bearbeitung Ihrer Kündigung einige Zeit dauern kann, empfiehlt es sich, bereits zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Auszug beim Energieversorger Bescheid zu geben. Je nach Anbieter können Sie Ihr Kündigungsschreiben postalisch, per E-Mail oder online über das Kundenportal einreichen. Damit die Abmeldung der alten Wohnung möglichst schnell erledigt ist, achten Sie darauf, Ihren Namen, Kundennummer, Auszugsdatum, Zählernummer sowie am Auszugstag Ihren Zählerstand anzugeben. Zudem wird Ihre alte als auch neue Adresse für die Endabrechnung benötigt.

Entscheiden Sie sich für enviaM, so können Sie sich diesen Stress sparen. Denn unser Rundum-Service erledigt für Sie den Wechsel inklusive der Kündigung Ihres alten Vertrags.

Ein Zuhause unter Strom

Am einfachsten ist es, über die Internetseite Ihres gewünschten Energiedienstleisters einen Vertrag für Wärme und Strom in der neuen Wohnung abzuschließen. Die Bearbeitung der Anmeldung kann zwei bis drei Wochen betragen. Daher empfehlen wir, den neuen Tarif bereits in der alten Wohnung abzuschließen. Auch dafür benötigen Sie Ihre neue Anschrift, Kontaktdaten sowie Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung. Darüber hinaus sind natürlich Ihre Bankverbindung und das Einzugsdatum erforderlich.

Anmeldung verpasst, und jetzt?

Keine Angst! Auch wenn Sie erst in der neuen Wohnung bemerken, dass Sie noch keinen Strom- und Gasvertrag haben, können Sie trotzdem Licht und Heizung anschalten. Durch die gesetzliche Absicherung erhalten Sie automatisch nach dem Einzug die Grundversorgung über den Stromanbieter, welcher in Ihrer Region die meisten Kunden beliefert. Das passiert nur, insofern Sie bei keinem anderen Energiedienstleister angemeldet sind.
Ein rechtzeitiger Tarifwechsel lohnt sich trotzdem: Denn der Preis der Grundversorgung liegt im Durchschnitt 10 bis 15 Prozent höher.

Damit Sie rechtzeitig an die Ummeldung denken, hilft Ihnen der enviaM Umzugscountdown, alle wichtigen Erledigungen im Blick zu behalten.

Ist Ihr Stromverbrauch eigentlich normal? Machen Sie den Check!
Außerdem helfen wir Ihnen hier, Ihre Stromrechnung zu verstehen.

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