So gelingt die Heizkostenabrechnung
Einmal pro Jahr finden wir in unserem Briefkasten die Heizkostenabrechnung, welche der Vermieter meist selbst ausstellt. Doch oft lassen die aufgeführten Posten Mieter ratlos zurück, besonders wenn die finale Zahlungssumme höher als erwartet ausfällt. Wie sich die Kosten zusammensetzen und was Sie bei zu hohen Abrechnungen tun können, erfahren Sie hier.
Wissen, was drinsteckt
Als Teil der Nebenkosten listet die Heizkostenabrechnung entstandene Zahlungen für Wärmelieferung und Wassererwärmung einer Immobilie auf. Eine gesonderte Abrechnung ist in diesem Fall nötig, da die Heizkosten im Gegensatz zu anderen Betriebsausgaben mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig sind. Die Heizkostenabrechnung legt also den Mietern dar, wie hoch ihr individuell zu zahlender Beitrag ist. Die genauen Bestimmungen dazu sind gesetzlich in der 2009 novellierten Heizkostenverordnung verankert.
Neben Abrechnungssender und Zahlungszeitraum umfasst das Rechnungsdokument die angefallenen Einzelbeträge, welche separat aufgeführt werden.
Dazu zählen die unterschiedlichen Brennstoffklassen ebenso wie der gemessene Wärmeverbrauch, der dem Endbetrag zugrundeliegende Umlageschlüssel sowie die beheizte Fläche Ihrer Wohnung. Darüber hinaus werden etwaige Kosten für Schornsteinfeger, Betriebsstrom, Wartung, Pflege, geleistete Vorauszahlung oder fällige Rück- oder Nachzahlung angeführt. Unterm Strich stehen schließlich die zu zahlenden Gesamtkosten.
So wird es erfasst
Bei einer korrekten Abrechnung helfen sogenannte Heizkostenverteiler, die den persönlichen Wärmeverbrauch der einzelnen Mietparteien aufschlüsseln. Der individuelle Heizkostenverbrauch fließt schlussendlich mit 50 bis 70 Prozent in die gesammelte Abrechnung ein. Die übrigen Prozente addieren sich nach jeweiliger Wohnflächengröße und ergeben so insgesamt die finale Kostensumme.
Wie hoch Ihre nächste Rechnung ausfällt, liegt neben dem persönlichen Heizverhalten vorrangig am Wetter und den Energiepreisen. Dementsprechend schwer lassen sich Prognosen zur künftigen Abrechnung treffen. Sicher ist jedoch, dass sie kommt. Denn eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung müssen fast alle Haushalte tätigen. Ausnahmen gibt es dennoch: Ist die Messung nach Verbrauch technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich, entfällt sie. Gleiches gilt, wenn der Mieter den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann oder Vermieter und Mieter im Zweifamilienhaus unter einem Dach wohnen. Als Ausnahme werden zudem besonders energiesparende Heizungen im Haus, wie zum Beispiel eine Solarthermie-Anlage gewertet.
Abrechnung unter der Lupe
Eine vorschriftsmäßige Heizkostenabrechnung zu erstellen, erfordert Kompetenz, Routine und Genauigkeit. Umso häufiger schleichen sich Fehler in die Beitragszahlung. Oftmals wird der Verbrauch nicht richtig geschätzt oder der Verteilerschlüssel falsch kalkuliert. Besonders beim Mieterwechsel lohnt sich der genaue Blick ins Dokument, damit die Kosten nicht falsch zugeordnet werden. Darüber hinaus sollte die Zahlungsaufforderung nicht zu spät eintreffen oder Ihnen mehr beheizte Quadratmeter berechnen, als Sie bewohnen.
Prüfen Sie deshalb Ihre Heizkostenabrechnung innerhalb von vier Wochen. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen, hilft Ihnen der örtliche Mieterverein sachkundig weiter. Zudem haben Sie das Recht, die Originalrechnung beim Vermieter einzusehen.
Sind die beanspruchten Zahlungsforderungen korrekt, sollten diese spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang beglichen werden. Fehlerhaft veranschlagte Kosten können Sie innerhalb eines Jahres beim Vermieter reklamieren. Falls dieser Ihnen die Abrechnung nicht binnen eines Jahres nach Bilanzperiode zusendet, verwirkt er seinen Zahlungsanspruch.
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Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Strompreis, Teil 4: Umlagen
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