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Energiegeladen in den Sommer – Neuerungen bei Solaranlagen

Der Sommer steht vor der Tür und damit auch viele sonnige Tage. Doch die Sonne kann sich nicht nur auf der Haut gut anfühlen, sondern auch im Geldbeutel. Denn mit einer Solaranlage erzeugen Sie selbst ganz klimafreundlich Strom. Das Jahr 2023 hält diesbezüglich einige positive Neuerungen bereit.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Seit Anfang des Jahres gilt das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dessen Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie schnell und intensiv zu fördern, um Deutschlands Weg in die Klimaneutralität zu ebnen. Das soll vor allem durch neue Solaranlagen geschehen. Deshalb profitieren diese besonders von den Regelungen, während für Altbestand weiterhin Einschränkungen bestehen.

Das Gesetz betrifft grundlegend nur die Photovoltaik-Anlagen, die ans öffentliche Stromnetz angeschlossenen sind. Kleine Balkonkraftwerke und vergleichbare Systeme, die lediglich per Stecker an den hauseigenen Stromkreislauf angeschlossen sind, profitieren ebenfalls nicht. Insgesamt vereinfachen sich der Betrieb und insbesondere der Bau von PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von bis zu 30 kWp.

Sonnenschein aus dem Geldbeutel

Eine wesentliche Neuerung ist die Anpassung der Vergütungspreise für alle Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 neu in Betrieb genommen wurden. Sie profitieren von höheren, auf längere Zeit festgelegten Vergütungsbeträgen.
Grundsätzlich vergütet wird überschüssiger Solarstrom, den Sie – abzüglich Ihres Eigenverbrauchs – in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Aktuell erhalten Sie 8,2 Cent/kWh (bei einer Anlage mit einer Spitzenleistung bis 10 kWp) bzw. 7,1 Cent/kWh (bei einer Anlage zwischen 10 und 40 kWp). Die Vergütungssätze sind dann für 20 Jahre plus die Restmonate des Inbetriebnahme-Jahres festgelegt. Daher profitieren Besitzer von älteren Anlagen leider nicht von den Erhöhungen, da für diese weiterhin die alten, zur Inbetriebnahme definierten Vergütungssätze gelten.
Für den gewerblichen Verbrauch gibt es gesonderte Preise, da es sich hier meist um besonders große Solaranlagen oder um Volleinspeisung handelt. Bei Volleinspeiseanlagen geht der gesamte erzeugte Strom direkt ins Stromnetz.

Die beste Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage erreichen Sie als Normalverbraucher meistens mit einer Eigenversorgungsanlage, da Sie hier den Strom vom Dach direkt selbst nutzen können. Nur der Überschuss an Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Eine weitere große Veränderung: Seit Jahresbeginn 2023 gibt es keine Umsatzsteuer mehr auf neue Solaranlagen. Zusätzlich entfällt auch die Einkommensteuer auf die Einspeise-Einnahmen.

Kredite, Förderprogramme und Standortvorteile

Neben Gesetzesänderungen zur Erleichterung des Solar-Betriebs gibt es einige Fördermaßnahmen, von denen sie zusätzlich profitieren können.

Beispielsweise existieren zinsgünstige KfW-Kredite, die Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen finanziell bei der Anschaffung von PV-Anlagen auf Dächern, Freiflächen oder an Fassaden unterstützen. Über einen solchen Kredit können Sie sowohl die Anschaffungskosten als auch die Projektumsetzung bis hin zur Installation finanzieren. Laufzeit und Höhe des Kredits richten sich nach Ihrer individuellen Situation.

Parallel profitieren Sie möglicherweise auch von regionalen Programmen durch die Länder und Kommunen. Prüfen Sie daher vor dem Kauf die Förderangebote für Ihren Standort. Denn die EEG-Vergütung, eine KfW-Förderung und regionale Zuschüsse lassen sich oftmals kombinieren. Beachten Sie dabei jedoch auch, dass Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen unterschiedlich ausfallen können, beispielsweise wenn es sich um ein Firmengebäude und nicht um ein Privathaus handelt.

Wichtig: Sie müssen Ihre neue PV-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden, da Ihnen sonst Förderungen gekürzt werden können. Den Antrag auf einen Zuschuss für eine Photovoltaikanlage sollten Sie generell vor dem Kauf einreichen und erst nach Erhalt des Förderbescheids einen Kaufvertrag abschließen.

Was es bei der Anmeldung bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur insgesamt zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Vom Dach ans Netz: Solaranlage anmelden.

Ihr Dach ist nachweislich ungeeignet für eine Solaranlage? Dann können Sie seit diesem Jahr Solarmodule mit einer Höchstleistung bis zu 20 kWp fördern lassen und diese stattdessen in Ihrem Garten aufstellen. Beachten Sie hier jedoch das geltende Baurecht.

Mit Vollgas in eine grüne Zukunft

Perspektivisch soll es in den kommenden Jahren noch leichter werden, sich eine Solaranlage zuzulegen: Denn ab 2025 muss jeder Netzbetreiber ein Portal bereitstellen, über das Interessierte ihre Netzanfragen stellen können.

In jedem Fall lohnt sich langfristig die Investition in Solarprodukte. Das sagen auch die über 2.000 Kunden aus der Region, die in den vergangenen vier Jahren die enviaM-Gruppe als kompetenten Partner für ihre Solarprojekte gewählt haben. Wenn auch Sie mit unseren Solaranlagen nachhaltig, sicher und kostengünstig Ihren eigenen Strom produzieren wollen, dann schauen Sie gern in unserer Solarwelt vorbei und fordern Sie Ihr kostenfreies Angebot an. Mit unserem Solarrechner können Sie prüfen, welche Anlage zu Ihnen passt.

Noch mehr Wissenswertes zu Solarzellen erfahren Sie hier.

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