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Gas- und Strompreisbremsen: Was müssen Kunden wissen?

Um den Belastungen durch hohe Energiepreise entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 ein Gesetz zur Einführung von Energiepreisbremsen beschlossen. Die Preisbremsen für Gas und Strom treten zum 1. März in Kraft und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023 bis voraussichtlich 31. Dezember 2023. Darüber hinaus können sie aber verlängert werden. Für Energieversorger bringt die Umsetzung enorme Herausforderungen mit sich, da die Vorgaben sehr komplex sind. Jeden der insgesamt rund 1,1 Millionen Strom- und rund 170.000 Gaskunden bei enviaM und MITGAS prüfen wir einzeln, berechnen den Preis neu und informieren ihn.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Die Gaspreisbremse reduziert die monatlichen Abschläge um einen festen Entlastungsbetrag. Dieser Betrag wird kundenindividuell auf Grundlage der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsformel ermittelt. Die Entlastung erhalten die Kunden ab März 2023 – rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.

Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem vertraglichen Verbrauchspreis brutto des einzelnen Kunden und dem staatlich garantierten Referenzpreis von 12 Cent/kWh brutto bezogen auf 80 Prozent Ihres im September 2022 von uns prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Der Grundpreis ist für die Berechnung nicht relevant.

Wir erklären es im Video genau.

Auch die Strompreisbremse garantiert Haushalten und kleineren Unternehmen einen festgelegten Entlastungsbetrag von 40 Cent je kWh brutto für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Es gelten die gleichen Prinzipien wie bei der Gaspreisbremse.

Auch hier gibt es detaillierte Erläuterungen im Video.

Kunden von MITGAS und enviaM können ihren individuellen Entlastungsbetrag auch auf den Internetseiten der Energiedienstleister berechnen.

Mit der iONA-App die Strompreisbremse im Blick behalten

Die Komplexität der Strompreisbremse wirft viele neue Fragen auf. Wo liegt meine Grenze für die Strompreisbremse? Erreiche ich meine gesetzten Einsparziele oder liegen sie deutlich darüber? Mit der iONA-App sehen unsere Kunden in Echtzeit wie viel Kilowattstunden sie im Schnitt über oder unter der eigenen Strompreisbremse liegen.

Energiesparen lohnt sich

Energiesparen bleibt trotz der Unterstützung weiterhin sinnvoll. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt dabei. Unter www.enviaM.de/energiesparrechner oder www.mitgas.de/energiesparrechner können Sie Ihr Einsparpotential ermitteln.
Je sparsamer der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr, umso geringer ist Ihr Anteil, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und umso geringer sind die individuellen Kosten. Es lohnt sich also auf jeden Fall, den Strom- oder Gasverbrauch nach Möglichkeit so zu senken, dass Sie im Rahmen des Grundkontingents bleiben.
Folgendes Beispiel zeigt, wie sich zum Beispiel die Gaspreisbremse bei sparsamem, gleichem oder höherem Erdgasverbrauch zum Vorjahr auf die Jahresrechnung auswirkt. Grundlage ist der aktuelle Verbrauchspreis der Grundversorgung von derzeit 18,96 Cent/kWh.

Kunden müssen nicht aktiv werden

Die Preisbremsen wirken automatisch. MITGAS und enviaM informieren jeden Kunden individuell zum jeweiligen Entlastungsbetrag und dem neuen Abschlagsplan.

Die Preisbremse findet voraussichtlich ab März 2023 bei den monatlichen Abschlägen Berücksichtigung. Ab dann zahlen Sie als Kunde den angepassten monatlichen Abschlag. Die Entlastungsbeträge für Januar, Februar und März werden direkt verrechnet.

In unserem Beitrag „Energiemessgerät ausleihen und Stromfresser identifizieren“ zeigen wir Ihnen, wie Sie Energiefressern auf die Spur kommen und hier zeigen wir Ihnen, wie Sie rund ums Homeoffice geschickt sparen.

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