Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Ein Teil geht an den Versorger, ein weiterer an den Netzbetreiber. Den dritten Teil – die Steuern – bekommt der Staat.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie wurde 1999 mit der ökologischen Steuerreform eingeführt. Im Wesentlichen wird sie durch das Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt.
Die ökologische Steuerreform
Die Idee stand seit den achtziger Jahren zur Diskussion, setzte sich aber erst Ende der Neunziger durch. Mit der Steuerreform wurde nicht nur die Stromsteuer auferlegt, sondern auch die schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuer. Der Schweizer Ökonom Binswanger entwickelte das Konzept. Mit der Umstrukturierung des Steuersystems wollte er grundsätzliche, wirtschaftliche Anreize geben.
Die Stromsteuer wird auch als Ökosteuer bezeichnet und dient dazu, klimapolitische Ziele zu fördern und den Rentenbeitragssatz des Staats zu stabilisieren. Ungefähr 90 Prozent der Einnahmen aus der Stromsteuer fließen aktuell in die Rentenkasse. Damit werden die Lohnnebenkosten reduziert und Impulse für mehr Beschäftigung geschaffen.
Außerdem zielt die Stromsteuer darauf ab, den Preis für umweltschädliche oder knappe Ressourcen zu erhöhen, damit die Verbraucher sparsamer damit umgehen. Energie ist ein endliches Gut, welches wir bewusst konsumieren sollten.
Steuerschuldner: Wer zahlt?
Im Regelfall erhebt der Stromversorger die Stromsteuer. Die enviaM-Gruppe nimmt in diesem Fall die Position des Steuerschuldners ein, da sie den Strom zur Verfügung stellt. Die Steuer wird also nicht direkt beim Endverbraucher, sondern beim Versorger eingenommen. Dieser gibt sie über den Strompreis an die Verbraucher weiter.
Wichtige Einnahmequelle für den Bund
Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Mit jährlich etwa sieben Milliarden Euro ist sie somit eine wichtige Einnahmequelle des Bundes. Ein Teil davon wird in die Energieforschung investiert. Der größte Anteil geht dabei an Projekte zur Erforschung der Photovoltaik und Windkraft. Der Bund unterstützt außerdem die Bioenergie sowie die Forschung zu Brennstoffzellen und Wasserstoff, Geothermie und solarthermische Kraftwerke.
Wussten Sie schon?
Wenn Sie Besitzer einer Solaranlage sind und Ihren erzeugten Strom selbst verbrauchen, sind Sie von der Stromsteuer befreit.
Das StromStG sieht nämlich vor, dass keine zusätzlichen Belastungen für den Verbrauch des selbst erzeugten Solarstroms anfallen. Für die Weiterführung der Steuerbefreiung hat sich der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stark gemacht.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist ebenfalls Teil des Strompreises. Mit ihr ist die Mehrwertsteuer gemeint. Diese beträgt in Deutschland zurzeit 19 Prozent bei Gütern, die nicht zu den existenziellen Lebensmitteln zählen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich auf die Stromsteuer sowie auf die Umlagen EEG und KWK aufgeschlagen. Diese zusätzliche „Steuer auf die Steuer“ verwirrt, ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
Auf den Punkt gebracht
Ein enviaM-Privatkunde verbraucht durchschnittlich 2.000 Kilowattstunden im Jahr. Dadurch entstehen Stromsteuer-Kosten von 41 Euro. Die Umsatzsteuer beläuft sich auf rund 115 Euro.
Mehr zum Thema Strom- und Gaspreise erfahren Sie in folgenden Beiträgen:
Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Strompreis, Teil 4: Umlagen
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren