Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Jeder Mensch benötigt Strom im Haushalt, um beispielsweise zu kochen, zu waschen oder fernzusehen. Je nach Vertrag flattert jährlich dann die Stromrechnung ins Haus. Bei genauerem Hinsehen fällt eine Liste auf, die alle Strompreisbestandteile aufführt. Der Gesetzgeber schreibt vor, welche Informationen auf der Stromrechnung zu finden sein müssen, um die Übersicht für den Verbraucher transparenter zu machen.
Grund- und Arbeitspreis
Stromtarife setzen sich aus einer pauschalen Grundgebühr und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen:
Grundpreis
Der sogenannte Grundpreis deckt die festen Kosten für den Stromanschluss und den Zähler ab.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch. Er gibt den Betrag pro Kilowattstunde an und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet. Der Arbeitspreis beinhaltet die Kosten für Beschaffung, Vertrieb, Transport, Verteilung, sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.
Die Energiewende hat ihren Preis
Die Energiewende bringt auch eine Veränderung beim Strompreis mit sich. Die Höhe des Strompreises für Haushalte hat sich seit 2000 mehr als verdoppelt, da sich der Anteil staatlich vorgegebener Bestandteile, wie Umlagen und Netzentgelte, regelmäßig erhöht.
Laut Bundesnetzagentur entfallen mehr als die Hälfte des Strompreises auf staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen. Heutzutage sind mehr als 60 Prozent des Strompreises eines durchschnittlichen Privatkunden in der Grundversorgung vertrieblich nicht beeinflussbar. Ein knappes Viertel fällt für die regulierten Netzentgelte an, die Beschaffungskosten machen etwa 33,5 Prozent aus.
Augen auf bei der Wahl des Anbieters
Als Haushaltskunde haben Sie einen Anspruch auf Grundversorgung. Diese liefert durch den Grundversorger die Energie an Ihren Haushalt. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Ihr örtlicher Netzbetreiber gibt Ihnen Auskunft über das Unternehmen, das für Sie zuständig ist. Die Betreiber müssen alle drei Jahre festlegen, welches Unternehmen im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und somit als Grundversorger fungiert.
Neben den örtlichen Grundversorgern gibt es außerdem viele regionale und überregionale Unternehmen. Daher ist die Wahl des Stromanbieters Ihnen selbst überlassen. Doch informieren Sie sich genau über das gewählte Unternehmen. Nachdem Ende 2021 Stromio und gas.de die Lieferungen an ihre Kunden einfach einstellten, warnt der BDEW aktuell wieder vor unseriösen Billigstrom-Anbietern.
Wohnort ausschlaggebend für Strompreis
Der jeweils aktuelle Strompreis ist abhängig vom Wohnort und Stromanbieter. Die vom Staat regulierten Netznutzungsentgelte weichen deutlich voneinander ab, denn es gibt einen Unterschied zwischen Stromanbieter und Netzbetreiber. Stromanbieter verkaufen Strom an ihre Kunden. Netzanbieter hingegen liefern den Strom über Versorgungsnetze an die Haushalte. Für einen funktionierenden Wettbewerb muss jeder Stromanbieter die Stromnetze der Netzbetreiber nutzen können. Die Anbieter zahlen also Netznutzungsentgelte. Beim Strompreisvergleich spielt demnach auch die Postleitzahl eine wichtige Rolle.
Mehr zum Thema Strom- und Gaspreise erfahren Sie in folgenden Beiträgen:
Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Strompreis, Teil 4: Umlagen
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren
Weitere interessante Informationen rund um das Thema Strom finden Sie unter www.enviaM.de.