Wusstest du schon? Was sind Zufallsgewinne?
Die Bundesregierung diskutiert derzeit über Entlastungsmaßnahmen der Bürger im Zuge der Energiekrise. Dabei fällt der Begriff „Zufallsgewinne“ immer häufiger. In vielen europäischen Ländern, darunter in Großbritannien, Spanien und Italien wurden ähnliche Maßnahmen zur Abschöpfung solcher Gewinne bereits durchgesetzt. Was Zufallsgewinne sind, wie sie den Bürgern helfen können und warum die enviaM-Gruppe davon nicht betroffen ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Fallobst besteuern?
Eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen ist keine neue Erscheinung. Bereits 1980 wurde in den USA anlässlich des arabischen Öl-Embargos eine solche eingeführt. Die vom Englischen „Windfall-Tax“ stammende Steuer lässt sich anhand ihrer Übersetzung am besten erklären: Sie bedeutet auf Deutsch so etwas wie „Fallobst-Steuer“. Sinnbildlich sollen also solche Gewinne besteuert werden, die Unternehmen ohne dessen Zutun einfach „zufallen“. Damit würden Profite abgeschöpft, die den Verbrauchern zugutekommen. Dadurch könnte z.B. ein Strompreisdeckel, den die Bundesregierung im Moment diskutiert, finanziert werden.
Darin liegt auch der Unterschied zur Übergewinnsteuer: Bei dieser Steuer sollen alle Gewinne, die im Vergleich übermäßig hoch sind, abgeschöpft werden.
Die Reihenfolge ist entscheidend
Verantwortlich für die Debatte um die Einführung einer Zufallsgewinnsteuer ist vor allem das Merit-Order-Prinzip. Darin ist festgehalten, welches Kraftwerk zur Deckung der Stromnachfrage zuerst zum Einsatz kommt. Zunächst werden die günstigsten Kraftwerke eingesetzt, es folgen Erneuerbare-Energie-Anlagen. Zuletzt werden, wenn es notwendig ist, die teuren Erzeugungsmittel eingesetzt. Durch vielfältige geopolitische Ursachen ist Gas das aktuell teuerste Erzeugungsmittel für Strom. Der Marktpreis für Strom richtet sich dann nach dem zuletzt eingesetzten, also teuersten Mittel. Das dafür zuständige Kraftwerk wird als Grenzkraftwerk bezeichnet. Diese zurzeit hohen Richtpreise können auch Stromerzeuger vereinnahmen, die keinen Strom aus den teuren Erzeugungsmitteln beziehen, sondern beispielsweise aus erneuerbaren Energien. Dadurch fallen den Energieerzeugern Erlöse zu, die sie nur aufgrund der Gasknappheit und nicht aufgrund eigenständiger Leistungen erzielen.
Und wer ist nun betroffen?
Von der Zufallsgewinnsteuer sind die Energieerzeuger betroffen. Deshalb dürfen Energieunternehmen nicht über einen Kamm geschoren werden: Auch wenn Erzeuger und Kraftwerksbetreiber aktuell von hohen Preisen profitieren, betrifft das nicht die gesamte Branche. Beispiel sind etwa viele Stadtwerke oder auch Energiedienstleister wie enviaM und MITGAS. Wir sind als Energielieferant, der Endkundinnen und -kunden mit Energie beliefert, genauso von den höheren Beschaffungskosten betroffen und gezwungen, diese an unsere Kunden weiterzugeben.
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