Strompreis, Teil 4: Umlagen
In den Strompreis fließen vier verschiedene Umlagen ein. Alle Kunden zahlen diese über ihren Stromanbieter. Jede einzelne hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Preisbildung.
Umlage für abschaltbare Lasten
Die Umlage für abschaltbare Lasten wird auch als Abschaltverordnung bezeichnet. Abschaltbare Lasten sind Stromverbraucher (Lasten), welche durch den Übertragungsnetzbetreiber steuerbar, also auch abschaltbar, sind. Sie kommen meist aus der verarbeitenden Industrie und haben eine sehr hohe, fortlaufende Stromabnahme.
Diese stromintensiven Prozesse können kurzfristig gedrosselt oder auch komplett deaktiviert werden. Damit wird das Übertragungsnetz im Bedarfsfall stabilisiert und die Stromversorgung gesichert.
Die Abschaltverordnung gibt es seit 2012. Sie ermöglicht Unternehmen durch die ferngesteuerte Leistungsschaltung ihrer Verbrauchsprozesse, das Stromnetz zu entlasten. Dabei wird zwischen SOL und SNL unterschieden. SOL steht für sofort abschaltbare Lasten. Diese müssen in einer Drittelsekunde einsatzbereit sein, wenn eine Frequenzmessung direkt vor Ort erfolgt. SNL beschreibt schnell abschaltbare Lasten, die in unter 15 Minuten bereitstehen müssen.
Die Umlage kostet aktuell 0,003 Cent pro Kilowattstunde und ist damit im Vergleich zum Vorjahr gesunken (2021: 0,009 Cent pro Kilowattstunde). Für einen Privatkunden mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden beträgt sie 0,06 Euro.
Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage
Jeder Nutzer eines Stromnetzes muss Netzentgelte, oder auch Netznutzungsentgelte, an den Netzbetreiber zahlen. Diese Einnahmen fließen in den Bau und die Wartung von Strommasten, Stromleitungen und Umspannwerken.
Laut Stromnetzentgeltverordnung haben Verbraucher die Möglichkeit, beim örtlichen Netzbetreiber niedrigere individuelle Netzentgelte zu beantragen. Letztverbraucher sind privilegiert, die Netzkosten aufgrund ihres außergewöhnlichen Verbrauchsverhaltens zu senken bzw. zu meiden, wenn beispielsweise eine atypische Netznutzung vorliegt. Die Spitzenlasten verlagern sich in lastschwache Nebenzeiten.
Da dem örtlichen Netzbetreiber durch diese besonderen Letztverbraucher Erlöse entgehen, müssen die Übertragungsnetzbetreiber ihm diese erstatten. Die Zahlungen für die entgangenen Erlöse gleichen sie untereinander aus und errechnen einen Aufschlag auf die Netzentgelte, welcher wiederum auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.
Die Umlage schlägt mit 0,44 Cent pro Kilowattstunde zu Buche, macht also 8,80 Euro für den durchschnittlichen enviaM-Privatkunden aus.
KWKG-Umlage
Die KWK-Umlage basiert auf dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). KWK-Anlagen erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme. Dafür erhalten die Anlagenbetreiber einen Zuschlag der Stromnetzbetreiber.
In 2022 beträgt die Umlage 0,37 Cent pro Kilowattstunde und ist im Vergleich zum Vorjahr (2021: 0,25 Cent) gestiegen. Das bedeutet für unseren Beispielhaushalt mit einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 2.000 Kilowattstunden eine Steigerung um 7,40 Euro.
Offshore-Netzumlage
Offshore-Anlagen sind Windparks, die im Küstenvorfeld der Meere stehen.
Die Umlage deckt die Entschädigungskosten für Offshore-Windpark-Betreiber, wenn eine Anlage beispielsweise verspätet an das Stromnetz angeschlossen wird oder es zu Netzunterbrechungen kommt, die länger als zehn Tage anhalten. Bis Anfang 2019 wurde die Umlage noch als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet.
Die Offshore-Umlage beläuft sich auf 0,42 Cent pro Kilowattstunde. Somit zahlt der durchschnittliche Privatkunde von enviaM 8,40 Euro im Jahr dafür.
Mehr zum Thema Strom- und Gaspreise erfahren Sie in folgenden Beiträgen:
Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren