Strompreis, Teil 3: Die Konzessionsabgabe
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Einer davon ist die Konzessionsabgabe. Mit dem Begriff Konzessionsabgabe können viele Menschen erst einmal nichts anfangen – sie spielt aber für Städte und Gemeinden eine wichtige Rolle. Doch was steckt hinter der Konzessionsabgabe, wer zahlt sie und warum landet sie auf deiner Stromrechnung?
Was hat die Bundesnetzagentur damit zu tun?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sorgt dafür, dass Strom möglichst fair zu dir nach Hause kommt. Die BNetzA überwacht den Wettbewerb, regelt den Zugang zu den Stromnetzen und ist eine wichtige Anlauf-stelle für Fragen rund um Energiepreise.
Nach ihrer Definition ist die Konzessionsabgabe eine Art Nutzungsentgelt: Rechtlich gesehen wird das Wegerecht dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen eingeräumt, das Eigentümer der Stromleitungen ist. Dafür zahlt dieses Unternehmen den Städten und Gemeinden eine Konzessionsabgabe.
Der Netzbetreiber tritt meist nur als „Zwischenstation“ auf: Er zieht die Konzessionsabgabe über die Stromrechnung ein und leitet sie weiter. Am Ende ist sie dennoch ein Entgelt dafür, dass kommunale Flächen für Stromleitungen genutzt werden dürfen.
Wer entscheidet über die Wegenutzung?
Die Grundlage für alles ist ein Konzessionsvertrag. Darin regeln Kommune und Energieversorgungsunternehmen, wer die öffentlichen Wege nutzen darf. Diese Verträge laufen meist bis zu 20 Jahre und werden danach neu ausgeschrieben oder verlängert. Die Kommune entscheidet dabei selbst:
- Bleibt sie beim bisherigen Partner?
- Oder soll ein neues Unternehmen übernehmen?

Warum taucht die Konzessionsabgabe auf deiner Stromrechnung auf?
Die Netzbetreiber geben diese Kosten an die Energieversorger weiter und die rechnen sie schließlich mit dir als Endkunden ab. Deshalb ist die Konzessionsabgabe ein fester Bestandteil des Strompreises.
Wichtig zu wissen
Auch wenn sich der Strompreis in den letzten Jahren stark verändert hat, bleibt die Konzessionsabgabe bestehen. Aktuell liegt sie für Haushaltskunden je nach Gemeindegröße bei rund 1,3 bis 1,7 Cent pro Kilowattstunde Strom.
Gesetzliche Regelung
Wie hoch die Konzessionsabgabe maximal sein darf, regelt die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Entscheidend sind dabei:
- die Einwohnerzahl der Gemeinde
- die Art des Stromvertrags (z. B. Haushaltskunde oder Sondervertrag)
Die KAV wurde zuletzt Ende 2025 angepasst. An den Höchstsätzen für Haushaltskunden hat sich jedoch nichts geändert. Für Kommunen und Verbraucher gilt hier weiterhin Verlässlichkeit.
Neue Klarheit durch ein wichtiges Gerichtsurteil
In den letzten Jahren gab es trotzdem eine relevante Neuerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende 2023 entschieden, wie der sogenannte Kommunalrabatt korrekt zu berechnen ist. Ein Kommunalrabatt ist ein Preisnachlass, den Netzbetreiber Gemeinden auf bestimmte Netzentgelte gewähren dürfen, zum Beispiel für eigene Liegenschaften wie Rathäuser oder Schulen.
Der BGH hat klargestellt:
- Der Rabatt darf nicht auf Konzessionsabgaben, Steuern oder Umlagen angerechnet werden.
- Er gilt nur für reine Netzentgelt-Bestandteile wie Arbeits- oder Grundpreise.
Das sorgt für mehr Transparenz und klare Abgrenzungen, auch wenn einige Gemeinden ihre Abrechnungen dadurch anpassen mussten.

Sinkende Strompreise – was bedeutet das für die Konzessionsabgabe?
Durch staatliche Entlastungen und niedrigere Netzentgelte ist der Strompreis zuletzt gesunken. Die Konzessionsabgabe selbst bleibt jedoch unverändert. Das hat einen interessanten Effekt: Weil andere Preisbestandteile schrumpfen, fällt die Konzessionsabgabe anteilig etwas stärker ins Gewicht, obwohl sie pro Kilowattstunde gleichbleibt. Unterm Strich gilt trotzdem: Die Konzessionsabgabe macht weiterhin nur einen kleinen Teil des Strompreises aus.
Wie wir als enviaM-Gruppe mit Kommunen zusammenarbeiten und sie bei der Umsetzung ihrer Energieziele unterstützen, findest du hier auf unserer Website.
Mehr zum Thema Strom- und Gaspreise erfahren Sie in folgenden Beiträgen:
Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strompreis, Teil 2: Was vom Strompreis an den Staat geht
Strompreis, Teil 4: Umlagen
Strompreis, Teil 5: Einflussfaktoren

