Grundversorger geben Sicherheit
enviaM und MITGAS sind Grundversorger, doch was bedeutet das genau? Grundversorger sind regionale Energiedienstleister, welche sicherstellen, dass jeder Haushalt durchgängig Zugang zu Strom und Gas hat. Diese Unternehmen sind verpflichtet, Privatkunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen zu versorgen. Rund ein Viertel der deutschen Strom- und Gaskunden beziehen Energie über die Grundversorgung. Knapp 40 Prozent haben einen anderen Tarif bei ihrem Grundversorger. Doch was heißt das für das Unternehmen und für den Kunden?
Rechtliche Rahmenbedingungen der Grundversorgung
Die Grundversorgung dient der Sicherstellung einer zuverlässigen Energieversorgung für alle Haushalte. Sie garantiert, dass niemand ohne Strom oder Gas leben muss. Die Grundversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und unterstreicht die soziale Verantwortung des Staates, eine kontinuierliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt zum einen vor, wie die Grundversorger bestimmt werden. Es ist immer das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom bzw. mit Gas beliefert. Die Gebiete werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und gelten für drei Jahre. Danach wird erneut geprüft.
Zum anderen legt das EnWG die Anforderungen an die Versorgungsbedingungen sowie die Preisgestaltung fest. Die Preise müssen kostendeckend und angemessen sein.
Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind die Basis, auf der die Grundversorger Privatkunden mit Energie beliefern. Sie sind in der StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) bzw. der GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) geregelt, welche Teile des Grundversorgungsvertrages sind. Sie enthalten Bestimmungen über:
- Art und Umfang der Versorgung
- Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und der Kunden
- Abrechnung der Energielieferung
- Beendigung des Grundversorgungsvertrages
Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger ‚ergänzende Bedingungen‘ festlegen.
Zudem stellt der Grundversorger die Ersatzversorgung sicher, falls ein anderes Energieunternehmen insolvent geht.
Wie komme ich in die Grundversorgung?
Wer eine Wohnung oder ein Haus bezieht, Energie verbraucht, aber keinen speziellen Liefervertrag abgeschlossen hat, fällt automatisch in die Grundversorgung.
Alternativ kann jeder Privatkunde ebenso den Grundversorgungstarif eines Energieversorgungsunternehmens wählen. Grundversorger sind eine gute Wahl, denn sie gewährleisten Flexibilität und Versorgungssicherheit im Vergleich zu kleineren Anbietern. Kunden können die Grundversorgung dauerhaft in Anspruch nehmen.
Verpflichtungen der Grundversorger
Grundversorger haben eine Vielzahl besonderer Verpflichtungen. So müssen sie jedem Haushalt im Versorgungsgebiet die Grundversorgung anbieten. Sie dürfen keinen Kunden ablehnen. Tarife und Bedingungen sind öffentlich und transparent zu gestalten, damit sie für alle Verbraucher nachvollziehbar sind. Zudem unterliegen die Preise der Grundversorgung der staatlichen Regulierung und der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur. Sie basieren auf den Kosten, die für die Beschaffung, den Transport und den Vertrieb der Energie entstehen. Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich meist aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen.
Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben und auf seiner Internetseite publizieren. Weiterhin ist er verpflichtet, die Versorgungssicherheit zu garantieren.
Das heißt, er muss für eine ununterbrochene Stromversorgung sorgen.
Wechsel der Grundversorgung
Oft sind die Preise der Grundversorgung höher als andere Tarife. Wer in der Grundversorgung ist, kann jederzeit einen anderen Tarif bei seinem Grundversorger wählen oder – unter Beachtung der Kündigungsfrist – den Versorger wechseln.
enviaM-Tipp
Wer seinen Vertrag mit seinem bisherigen Energieversorger kündigen möchte, sollte nicht nur in Preisvergleichsportalen nach Alternativen schauen, sondern auch die Preise der jeweiligen Grundversorger prüfen. Denn diese sind oft nicht in den Preisvergleichen aufgeführt und manchmal sogar günstiger.
Erhöht ein Grundversorger die Preise, muss er das spätestens sechs Wochen vorher schriftlich ankündigen. Verbraucher haben dann ein fristloses Sonderkündigungsrecht, auf welches der Versorger deutlich hinweisen muss. Hat dieser die Erhöhung nicht rechtzeitig angekündigt, ist sie unwirksam.
Im Gegensatz dazu darf der Grundversorger nur dann dem Kunden kündigen, wenn ihm die Lieferung von Energie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann oder der Verbraucher der StromGVV oder GasGVV in erheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt, wie beispielsweise seinen Zähler manipuliert. Ebenfalls darf gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Grundversorgung – das heißt zur Sperrung – vorliegen und trotz Mahnung wiederholt nicht gezahlt wird und die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde.
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