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Energiewende in Europa

Energiewende und Klimaschutz gehen alle an und machen nicht an Landesgrenzen halt. Daher hat die Europäische Union zwei Konzepte aufgelegt, die Europa den Weg in eine klimaneutrale Zukunft weisen – der European Green Deal und REPowerEU.

Klimaneutralität bis 2050

Der European Green Deal ist die Basis für eine ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft, der vorgibt, bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf Null zu reduzieren. Dafür stehen insgesamt 1,8 Billionen Euro zur Verfügung.

Gesünder leben durch den Green Deal

„Fit for 55“ ist ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung des European Green Deal mit dem Zwischenziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Dies soll zu einem besseren und gesünderen Leben beitragen. Die Maßnahmen basieren auf den drei Säulen Preise, Klimaziele und Regeln.

gesünderes Leben durch den uropäischen Green Deal

Überarbeitung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems

Der Emissionshandel ist das zentrale Element der Klimapolitik. Das bisherige Emissionsreduktionsziel wurde von 43 Prozent auf 61 Prozent gegenüber 2005 erhöht. So gilt es, die Menge an Emissionszertifikaten deutlich zu verringern und den Reduktionsfaktor – der prozentuale Faktor, um den sich die Gesamtmenge an Zertifikaten verringert – zu erhöhen. Die kostenlose Erstzuteilung entfällt schrittweise.
Bisher fand das Emissionshandelssystem lediglich in der Energiewirtschaft, in der energieintensiven Industrie sowie im Flugverkehr Anwendung. Zukünftig gilt es ebenso für den Schiffs- und Luftverkehr sowie für Gebäude und Straßenverkehr.

Des Weiteren wird die Richtlinie zur Energiebesteuerung überarbeitet, die bisher die Nutzung von fossilen Brennstoffen begünstigte. Nun gilt es, eine emissionsbasierte Rangfolge der Energieträger zu etablieren, welche sich dann auch in der Besteuerung niederschlägt. So soll beispielsweise Strom geringer besteuert werden als Öl.

Solaranlage und Windrad

Außerdem verhindert ein CO2-Grenzausgleichssystem, dass Produktion und somit Treibhausgasemissionen in Länder mit weniger strengen CO2-Reduktionszielen und Kostenvorteilen verlegt werden. Dies betrifft beispielsweise die Herstellung von Eisen, Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Strom. Das Ausgleissystem wird 2026 eingeführt, aber von 2023 bis 2025 sollen Importeure die mit ihren Waren verbundenen Emissionen melden, ohne einen finanziellen Ausgleich zahlen zu müssen.

Fairer Beitrag zu den europäischen Klimaschutzmaßnahmen aller beteiligten Länder

Die Lastenteilungsverordnung wird in Anlehnung an die neuen Sektoren im EU-Emissionsrechtehandel erneuert. Diese sieht nun vor, dass für die Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen stärkere Reduktionsziele gelten, welche jedoch für jeden Mitgliedsstaat einzeln festgelegt werden. Als Berechnungsgrundlage dienen individuelle Faktoren wie das BIP pro Kopf oder der jeweilige Energiemix des Mitgliedstaates. Damit wird sichergestellt, dass jeder Mitgliedsstaat einen fairen Beitrag zu den europäischen Klimaschutzmaßnahmen leistet.

Zusätzlich kommt es zur Anpassung der Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft sowie zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie. So wird die Zielvorgabe für den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 40 Prozent erhöht. Dabei sollen spezifische Ziele in den Sektoren Verkehr, Heizung und Kühlung sowie Gebäude und Industrie für die Nutzung von erneuerbaren Energien festgelegt werden. Des Weiteren kommt es zur Erneuerung der Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Bioenergie und zur Erweiterung um den Faktor Kreislaufwirtschaft.

Biogasanlage in Kolkwitz

Ebenso kommt es zur Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz, welche die Mitgliedsstaaten zu doppelt so hohen Energieeinsparungen verpflichtet. Es soll außerdem der energieeffiziente Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze durch die Mitgliedsstaaten sichergestellt und gefördert werden. Des Weiteren muss der öffentliche Sektor jährlich drei Prozent seines Gebäudebestandes renovieren.

Regeln fördern alternative Kraftstoffe

Außerdem werden verschiedene Richtlinien und Verordnungen angepasst. So kommt es zu einer Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge. Die überarbeitete Richtlinie über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe schreiben vor, dass entlang großer Verkehrsstraßen aller 60 Kilometer Ladestationen für elektrische Fahrzeuge und aller 150 Kilometer Ladestationen für wasserstoff-betriebene Fahrzeuge entstehen sollen.

Elektroauto beim Laden

Neu ist auch der Klima Sozialfonds, der den Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 sozialverträglich gestaltet. Dieser stellt 144,4 Milliarden Euro bis 2032 bereit und wird zu gleichen Teilen aus dem Emissionshandel und den Mitgliedstaaten finanziert.

Importunabhängigkeit Europas

Ziel von „REPowerEU“ ist die vollständige Energieunabhängigkeit von Russland bis möglichst 2027, jedoch spätestens bis zum Jahr 2030. Das ist wichtig, um die europäische Energieversorgung sowie Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz des EU-Energiesystems langfristig zu sichern.

REPowerEU sieht dabei eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die sich auf vier Hauptpfeiler stützen:

  • Diversifizierung der Energieversorgung
  • Energieeinsparungen
  • beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien
  • Investitionen und Finanzierung

EU-Taxonomie für eine nachhaltige Wirtschaft

Die Taxonomieverordnung ist eine Maßnahme, um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Sie agiert als Klassifizierungssystem für eine nachhaltige, klimaneutrale Wirtschaft und sorgt mit einheitlichen Begriffen und Definitionen für Klarheit. Unternehmen, Investoren, Finanzinstitutionen und die öffentliche Hand sollen mittels dieser Klassifizierung Projekte und Investments bewerten und deren Beitrag zu den Klimazielen abschätzen. Die Verordnung orientiert sich dabei an den Umweltzielen der Europäischen Union und legt fest, was als nachhaltig bezeichnet werden kann und was nicht.

Umweltziele der europäischen Union

Bei der Taxonomie handelt es sich um keinen Zwang zu nachhaltigem Wirtschaften. Es geht um verpflichtende Kriterien, welche zu erfüllen sind, wenn ein Unternehmen ein nachhaltiges Label erhalten möchte.

Die Energiewende steht für eine sichere, umweltverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Welche Ziele sich Deutschland gesteckt hat, erklären wir in diesem Beitrag. Wasserstoff als alternativer Antrieb – wir schauen uns die Mobilitätsinnovation hier mal genauer an.

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Klimaschutz

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein.

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