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Sinkende Börsenpreise – warum erhöhen Versorger dennoch ihre Preise für Strom und Erdgas?

Inmitten der aktuellen Hochpreisphase an den Energiemärkten gab es in den letzten Wochen scheinbar Entwarnung: Die Börsenpreise sanken wieder etwas. Dies müsste sich auch auf die Strom- und Gasabrechnungen der Kunden niederschlagen, so die allgemeine Erwartung. Dennoch haben viele Energieversorger ihre Preise mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erhöht. Wie kann das sein? Von der einen oder anderen Seite wurde Unverständnis zum Ausdruck gebracht, vereinzelt war sogar von „Abzocke“ die Rede.

Schwankende Großhandelspreise

Fakt ist: Die Großhandelspreise unterliegen aktuell großen Schwankungen. Auch wenn die Tendenz derzeit sinkend ist, so sind diese noch immer fast viermal so hoch wie im Vorjahr.

Anstatt allgemein von „Börsenpreisen“ zu sprechen, muss zwischen dem tagesaktuellen Spotmarkt und dem langfristigeren Terminmarkt unterschieden werden. Die zuletzt sinkenden Energiepreise wurden am Spotmarkt beobachtet.

Langfristbeschaffung für stabile Kundenversorgung nötig

Für seriöse Energieversorger mit einem großen Kundenbestand hat der Spotmarkt beim Energieeinkauf jedoch kaum Relevanz. Allenfalls werden dort Mehrbedarfe wegen sehr kalten Wetters im Winter oder eines unerwarteten Kundenzuwachses eingekauft. Generell können für unsere vielen Kunden die benötigten Energiemengen nur am Terminmarkt beschafft werden. Das heißt, wir kaufen z. B. den benötigten Strom bzw. Gas für das Lieferjahr 2023 in Tranchen bis zu drei Jahre im Voraus (2020, 2021, 2022) ein. Das sichert einerseits die benötigten Strom- und Gasmengen und schützt andererseits vor den starken Schwankungen am Spotmarkt. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich der Spotmarkt ebenso schnell wieder nach oben bewegen kann. Bei Versorgern, die beim Energieeinkauf bereits in der Vergangenheit stark oder gar ausschließlich auf den Spotmarkt setzten, kam es bereits früher häufig zu extrem kurzfristigen Preisanpassungen oder auch Insolvenzen.

Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Dies führt langfristig zu einer „Glättung“ des Preisniveaus und einer besseren Planbarkeit für unsere Kunden. Das bedeutet auch, dass unsere Kunden in den vergangenen Monaten vor noch höheren Preisen geschützt wurden.

Ein weiterer Grund für die Langfristbeschaffung: Es müssen auch immer ausreichende Strom- oder Gasmengen verfügbar sein. Die zuverlässige Versorgung unserer Kunden geht nur mit einem vorausschauenden Einkauf, der nicht von den Risiken der Börsenbewegungen abhängig ist.

Selbstverständlich werden gesetzliche Vorgaben eingehalten

Im Mittelpunkt der Berichterstattung der vergangenen Tage stand auch das Missbrauchsverbot, das Verbraucher vor überzogenen Preisanpassungen schützen soll. Das ist ein richtiges und wichtiges Instrument, um Kunden vor einzelnen, möglicherweise unseriösen Anbietern zu schützen. Wir halten uns bei unseren Preisanpassungen selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden ausschließlich Kosten, die wir selbst nicht beeinflussen können, im Wesentlichen veränderte Beschaffungskosten und Netzentgelte berücksichtigt. Generell gilt: Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt für uns insgesamt gesunkene Kosten ergeben, werden wir unsere Kunden selbstverständlich ebenfalls entlasten.

Trotzdem warnt auch enviaM vor unseriösen Anbietern, die eventuell die Krise für sich ausnutzen wollen. Extrem hohe Arbeitspreise oder Versprechungen zu Treueboni nach dem Ende der Gas- und Strompreisbremse sollten auf Vergleichsportalen genau unter die Lupe genommen werden. Hilfe finden Verbraucher in solchen Fällen auch bei den Verbraucherzentralen.

Mitnahmeeffekte durch Preisanpassungen

Die Preiserhöhungen liegen im Wesentlichen veränderten Beschaffungskosten und Netzentgelten zu Grunde. Tarifanhebungen bei den Energieversorgern waren größtenteils schon angekündigt, als die Strompreisbremse in ihrem Umfang noch gar nicht bekannt war und die Gaspreisbremse zum 1. März angekündigt war. Bei vielen Kunden kann dies nichtsdestotrotz zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Daher soll die vom Staat geplante Gas- und Strompreisbremse die stark gestiegenen Kosten für die Haushalte abfedern.

Wie sich der Strompreis zusammensetzt, erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.

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