Energieausweis für Ihre Immobilie
Um die Energieeffizienz von Gebäuden beurteilen zu können, ist ein so genannter Energieausweis erforderlich. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet bei Verkauf oder Vermietung, einen Energieausweis zu erstellen, ihn in der Immobilienanzeige hochzuladen, bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Auf insgesamt fünf Seiten listet dieses Papier Energiekennwerte der Immobilie auf.
Alles im grünen Bereich? Die Effizienzskala gibt Auskunft
Egal ob Sie eine Immobilie besitzen oder mieten: Der Energieverbrauch ist ein zentraler Wert für Sie.
Um bereits auf den ersten Blick zu erkennen, wie energieeffizient das Gebäude ist, enthält der Energieausweis eine farbige Skala. Rot bedeutet einen hohen Energieverbrauch, Grün steht für einen geringen Energieverbrauch. Dazu gibt es noch neun Energieeffizienzklassen von A+ (im grünen Bereich) bis H (im roten Bereich), die die Farbskala aufgliedern.
Wie die Immobilie abschneidet, hängt vom allgemeinen Zustand ab. Ein Haus mit schlechter oder gar fehlender Dämmung und veraltetem Heizsystem verliert viel ungenutzte Energie und wird daher schlechter bewertet. Ist es dagegen gut gedämmt, fällt die Beurteilung auf dem Energieausweis besser aus.
Übrigens: In Deutschland ist für den Gebäudebestand die Energieklasse E der Durchschnitt.
Energetischer Überblick auf 5 Seiten
Der Energieausweis umfasst fünf Seiten. Auf Seite eins werden der Gebäudetyp, das Baujahr und der Energieträger der Immobilie aufgeführt. Wichtig für Sie ist auch das Gültigkeitsdatum, da das Dokument aller zehn Jahre zu erneuern ist.
Die Seiten zwei und drei zeigen, welche Art von Energieausweis Sie in den Händen halten – einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis. Der Unterschied liegt in der Art und Weise der Ermittlung der Energieeffizienz.
Ist die zweite Seite ausgefüllt, handelt es sich um einen Bedarfsausweis. Hier errechnete eine Fachperson den Energieverbrauch der Immobilie. Dafür werden der Zustand der Außenwände, des Dachs und der Fenster sowie der Heizung und Haustechnik einbezogen. So entsteht ein umfassendes objektives Bild des zu erwartenden Energieverbrauchs.
Seite drei ist hingegen ausgefüllt, wenn es sich um einen Verbrauchsausweis handelt. Dieser basiert auf bereits gemessenen Verbrauchswerten: Aus dem Verbrauch von Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre und den lokalen Wetter- und Klimafaktoren errechnet sich die derzeitige Energieeffizienz des Hauses. Dadurch erhalten Sie eine realitätsnahe, aber eher subjektive Einschätzung des Energieverbrauchs.
Die letzten beiden Seiten des Energieausweises enthalten Vorschläge zur Modernisierung der Immobilie sowie Definitionen aller wesentlichen Begriffe aus dem Dokument.
Wer erstellt einen Energieausweis?
Ausgestellt werden darf ein Energieausweis nur von fachkundigen Personen mit „baunaher“ Ausbildung. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert alle Voraussetzungen für Aussteller. Eine amtliche Zulassungsstelle gibt es nicht. Den Energieausweis für Ihre Immobilie gibt es auch bei enviaM.
Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt vom Gebäudetyp ab. Ein Verbrauchsausweis kostet meist unter 100 Euro, ein Bedarfsausweis liegt deutlich darüber.
Wenn Ihr Zuhause effizienter werden soll, hilft Ihnen ein professionelle Energieberater, Optimierungsbedarf zu erkennen. In unserem Beitrag „Besser Sanieren dank Energieberatung“ erfahren Sie alle Einzelheiten dazu.