zum Hauptinhalt springen

E-Bike

E-Bikes sind Fahrräder mit einem Elektromotor, der den Fahrer beim Treten bzw. Pedalieren unterstützt. Als Energiequelle für den Motor dient ein Akku bzw. Akkumulator. Der Begriff E-Bike hat sich mittlerweile umgangssprachlich als Oberbegriff für sämtliche Elektrofahrräder, also auch für Pedelecs und S-Pedelecs, durchgesetzt.

Ein Pedelec (Akronym für Pedal Electric Cycle) ist eine Ausführung eines Elektrofahrrads, bei der der Fahrer von einem Elektroantrieb nur dann unterstützt wird, wenn er gleichzeitig selbst in die Pedale tritt. § 39 Abs. 7 der deutschen Straßenverkehrsordnung definiert das E-Bike als einsitziges zweirädriges Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb, welcher sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet.

In Deutschland ist ein Pedelec einem Fahrrad gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung rechtlich gleichgestellt, wenn es erstens mit einem Motor, der maximal 250 Watt dauerhaft leistet, ausgestattet ist, und zweitens die Motorunterstützung konstruktiv auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt wird (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz). In diesem Fall besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Dagegen ist für Fahrräder mit Elektroan-trieb über 25 km/h (S-Pedelec) die rechtliche Gleichstellung mit dem Kleinkraftrad vorgesehen. Sie benötigen somit eine Betriebserlaubnis und sind versicherungs-, kennzeichen- und fahrerlaubnispflichtig.

Beliebte Artikel